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Lärm

Fluglärm

Auswirkungen auf den Aargau

Der Flughafen Zürich hat eine wichtige wirtschaftliche Funktion für die ganze Schweiz. Als Wirtschaftsstandort ist der Kanton Aargau an direkten Verbindungen zu den grossen Zentren in der ganzen Welt interessiert. Der Flughafen ist auch als Arbeitgeber wichtig und vergibt Aufträge an Zulieferanten. Der Kanton Aargau kann auf diese wirtschaftlichen Zusammenhänge keinen direkten Einfluss nehmen.

Andererseits ist der Aargau vom Fluglärm durch die An- und Abflüge vom Flughafen Zürich stark betroffen. Der Fluglärm hat direkte Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Bevölkerung. Soweit der Fluglärm die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung überschreitet, hat er auch Auswirkungen auf die Raumplanung und auf das Bauwesen. Der Kanton ist bereit, einen Anteil am Fluglärm zu dulden. Er setzt sich jedoch dafür ein, dass die Auswirkungen auf Bevölkerung und Raumplanung begrenzt und möglichst vermindert werden.

Maximale Lärmauswirkungen

Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 22. Dezember 2010 ist das Betriebsreglement für den Flughafen Zürich angepasst worden. Das Lärmkorsett gemäss diesem Entscheid zum sogenannten vorläufigen Betriebsreglement wird zurzeit neu berechnet.

Jährlich berechnete Lärmbelastungen

Die Betreiberin des Flughafens Zürich wird vom Bund dazu verpflichtet, anhand der tatsächlichen jährlichen Flugbewegungen, Lärmbelastungskurven gemäss der eidgenössischen Lärmschutzverordnung auszuweisen.
Jeweils Mitte Jahr des Folgejahres werden die Ergebnisse auf der Homepage des Flughafens Zürich ausgewiesen.

Fluglärmmessungen des Kantons

Seit dem 1. August 2008 betreibt der Kanton in Bellikon eine eigene Fluglärm-Messstation.

Störwirkung des Fluglärms

Das Ausmass der Lästigkeit des Fluglärms wird durch die Anzahl Flugbewegungen pro Tag und den Zeitpunkt des Auftretens bestimmt. Lärm kann das Wohlbefinden stark beeinträchtigen, wobei dies nicht nur eine Frage der Lärmgrenzwerte ist, sondern auch von der persönlichen Wahrnehmung abhängt. Besonders störend wirkt Fluglärm am Abend und in der Nacht, da dadurch das Bedürfnis nach Ruhe und Erholung gestört wird. Der Fluglärm enthält einen grossen Anteil tiefer Frequenzen, weshalb diese Lärmart auch bei geschlossenen Fenstern störend wirkt. Weiter breitet sich der Fluglärm ungehindert nach allen Seiten aus, weshalb Schallschutzfenster die einzig mögliche (rechtlich nicht relevante) Lärmschutzmassnahme ist.

Fluglärm am Tag 6:00 bis 22:00 Uhr
EmpfindlichkeitsstufenPW in dB(A)IGW in dB(A)AW in dB(A)
IPW in dB(A)">53IGW in dB(A)">55AW in dB(A)">60
IIPW in dB(A)">57IGW in dB(A)">60AW in dB(A)">65
IIIPW in dB(A)">60IGW in dB(A)">65AW in dB(A)">70
IVPW in dB(A)">65IGW in dB(A)">70AW in dB(A)">75
Fluglärm in der Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr
EmpfindlichkeitsstufenPW in dB(A)IGW in dB(A)AW in dB(A)
IPW in dB(A)">43IGW in dB(A)">45AW in dB(A)">55
IIPW in dB(A)">47
50*
IGW in dB(A)">50
55*
AW in dB(A)">60
65*
IIIPW in dB(A)">50IGW in dB(A)">55AW in dB(A)">65
IVPW in dB(A)">55IGW in dB(A)">60AW in dB(A)">70

PW = Planungswert

IGW = Immissionsgrenzwert

AW = Alarmwert

dB(A) = Dezibel (A): Messgrösse des Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln. Massgebliche Einheit für den Fluglärm ist gemittelte Schallpegel in Dezibel (A).

* Nachtstunden 22:00 bis 23:00 Uhr