Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien
Bei der Sanierung von Bauobjekten (Stahlbauten im Freien oder Oberflächenbehandlung von Fassaden) können erhebliche Mengen an gesundheitsschädlichen Metallen wie Blei, Zink und Chrom, aber auch umweltgefährdende organische Verbindungen wie PCB oder krebserzeugende PAK in die Umwelt gelangen.
Meldepflicht
Bei der Sanierung von Objekten, mit einer zu behandelnden Gesamtoberfläche über 50 Quadratmeter sind der kantonalen Fachstelle die erforderlichen Angaben einzureichen (per Post oder per E-Mail an umwelt@ag.ch).
Der Bund und der Cercl'Air (Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute) haben verschiedene Vollzugshilfen erarbeitet, um zur praxisgerechten und einheitlichen Einhaltung der Vorschriften beizutragen:
- Oberflächenschutz an Objekten im Freien, Empfehlung des Cercl'Air Nr. 14 (PDF, 6 Seiten, 24 KB)
- Bundesamt für Umwelt, Umweltschutz bei Korrosionsschutzarbeiten, Planungsgrundlagen (PDF, 38 Seiten, 360 KB)
- Bundesamt für Umwelt, Mitteilungen zur Luftreinhalteverordnung Nr. 12: "Korrosionsschutz im Freien" (PDF, 12 Seiten, 87 KB)
Umgebung von korrosionsgeschützten Metallkonstruktionen im Prüfperimterer Bodenaushub