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HR Aargau

Grundlagen kantonale Personalarbeit

Verschiedene rechtliche Bestimmungen sind Grundlage für die Personalarbeit in der kantonalen Verwaltung Aargau.

Grundlage für die kantonale Personalarbeit bilden das Personalgesetz sowie die Personal- und Lohnverordnung. Auch auf Verordnungsstufe werden Arbeitszeit und Weiterbildung geregelt. Die Löhne werden im Dekret über die Löhne des kantonalen Personals, der Verordnung zum Einreihungsplan und der Verordnung über die Löhne besonderer Lohnkategorien geregelt.

Weitere Informationen zu den Anstellungsverhältnissen beim Kanton Aargau finden Sie unter Arbeiten beim Kanton Aargau.