Öffentliche Sozialhilfe
Zuständig für die Prüfung und Ausrichtung von Leistungen im Bereich der Öffentlichen Sozialhilfe sind die Gemeinden.
Dem Kantonalen Sozialdienst obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung von Gemeinden, Behörden und Institutionen
- Amtsverkehr mit Gemeinden, anderen Kantonen, dem Bund und dem Ausland
- Planung, Förderung und Koordination privater und öffentlicher sozialer Tätigkeiten im Kanton
- Weiterbildung der in der Sozialhilfe tätigen Personen sowie der Mitglieder der Sozialbehörden
- Führung von Statistiken mit den Gemeinden
Statistik zur Sozialen Sicherheit Aargau
Die Herausforderungen an die im Rahmen der sozialen Sicherheit tätigen Behörden und Institutionen sind sehr vielfältig. Gerade im Bereich der Öffentlichen Sozialhilfe, die auch als „letztes Netz“ bezeichnet wird, mit welchem die Existenzsicherung von sich in einer Notlage befindlichen Privaten gewährleistet werden soll, wird ein professionelles Handeln verlangt.
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft BV Art. 12 (SR 101)
- Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger ZUG (SR 851.1)
- SKOS Richtlinien