Bewegungs- und begegnungsfreundliche Gemeinde
Ob Menschen sich treffen und bewegen, hängt zu einem grossen Teil von der Umgebung ab. Gemeinden können mit attraktiven Grünflächen, Spielplätzen, gut ausgebauten und vernetzten Fuss- und Velowegen die Gesundheit und Lebensqualität ihrer Bevölkerung fördern.
Erfahren Sie mehr über die Zusammenhänge zwischen Raum, Lebensqualität und Gesundheit und lernen Sie Anknüpfungspunkte, Unterstützungsangebote für Gemeinden sowie inspirierende Praxisbeispiele kennen.
Unter folgenden Link finden Sie Flyer und Checkliste (PDF, 312 KB).
E-Learning: Bewegungs- und begegnungsfreundliche Gemeinde
Das E-Learning bietet Gemeinderätinnen, Gemeinderäten, Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreibern sowie Gesellschafts-, Familien- und Alterskommissionen eine Möglichkeit, ihr Wissen zu vertiefen. Praxisbeispiele inspirieren und zeigen, dass es vielfach einige Anknüpfungspunkte gibt und dass häufig bereits kleinere Massnahmen die Bewegung und Begegnung in der Gemeinde fördern.
Informationen rund um das Projekt
Warum sind bewegungs- und begegnungsfreundliche Lebensräume wichtig?
Die Umgebung hat einen grossen Einfluss darauf, ob sich Menschen im Alltag bewegen und begegnen. Regelmässige körperliche Aktivität steigert das Wohlbefinden und hat in jedem Alter einen positiven Einfluss auf die physische und psychische Gesundheit. Besonders positiv ist die Wirkung, wenn die Bewegung draussen in einer attraktiven Umgebung stattfindet. Durch Begegnungen werden wertvolle soziale Kontakte und der Austausch unter den Generationen gefördert. Auch vulnerable Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel sozioökonomisch Benachteiligte oder Personen mit Migrationshintergrund können in einer bewegungs- und begegnungsfreundlichen Umgebung besser am öffentlichen Leben teilnehmen.
Was zeichnet eine bewegungs- und begegnungsfreundliche Gemeinde aus?
Das Wohn-, Schul- und Arbeitsumfeld sowie der öffentliche Raum laden zu Bewegung und Spiel sowie zum Verweilen ein. Es entstehen Möglichkeiten der Begegnung und des Austauschs in der Nachbarschaft, mit Bekannten und Verwandten und zwischen den Generationen. Die Grünflächen fördern das Mikroklima und die Biodiversität.
Damit Bewegungs- und Begegnungsräume genutzt werden, müssen sie nahegelegen oder gut erreichbar sein. Wichtig ist auch, dass sich die Menschen in ihnen sicher und wohl fühlen und sich mit der Umgebung identifizieren können. Deshalb gehen Projekte für ein bewegungs- und begegnungsfreundliches Umfeld in der Regel über planerische, bauliche und gestalterische Massnahmen hinaus. Sie beinhalten auch organisatorische Vorkehrungen, den Einbezug der Bevölkerung und soziale Begleitmassnahmen.
Wer profitiert von einem bewegungs- und begegnungsfreundlichen Umfeld?
Es profitieren ALLE – besonders Menschen mit kleinem Bewegungsradius: Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, sozial benachteiligte Familien, Menschen (z.B. im hohen Alter) mit eingeschränkter Mobilität oder mit wenigen sozialen Kontakten. Sie erhalten attraktive Gelegenheiten, sich vor der Haustüre in ihrem Alltag zu bewegen, zu erholen und mit Leuten ins Gespräch zu kommen. Die Lebensqualität und die Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner sowie ihre Verbindung mit der Gemeinde werden gefördert.
Für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche und ihre gesamtheitliche Entwicklung ist es besonders wichtig, dass sie sich in einer sicheren, anregenden und natürlichen Umgebung bewegen und Gleichaltrigen begegnen können. Wenn eine solche Umgebung unmittelbar vor der Haustüre zu finden oder gut zu erreichen ist, wird sie vielfältig für Alltagserlebnisse, Schulweg oder Freizeitaktivitäten genutzt.
Der Aktionsradius von älteren Menschen verkleinert sich vielfach mit zunehmendem Alter. Eine regelmässige Bewegung an der frischen Luft trägt zum Erhalt der Selbstständigkeit bei, vermindert die Sturzgefahr und Vereinsamung. Insbesondere mit steigendem Alter schätzen es Menschen besonders, wenn Bewegungs- und Begegnungsangebote gut erreichbar, ästhetisch ansprechend gestaltet sind und auch Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Sichere Fusswege, die trotz Gangunsicherheit und mit einem Rollator benutzt werden können, sind deshalb für diese Gruppe ebenso bedeutsam wie Ruhebänke und eine Bepflanzung, die an heissen Tagen genügend Schatten spendet.
Die Gemeinde profitiert von einer höheren Standortattraktivität, weniger motorisiertem Verkehr und einem gestärkten gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kostenfreie, für alle nutzbare, attraktive Räume sind eine Antwort auf steigende Gesundheits- und Sozialkosten. Zudem können Grünflächen im Siedlungsraum die Auswirkungen von Hitzewellen und Starkregen mildern.
Was können Gemeinden tun?
Die meisten Gemeinden weisen vielseitige bewegungs- und begegnungsfreundliche Elemente auf: Sie verfügen zum Beispiel über gut zugängliche Sportanlagen, Spielplätze, Parkanlagen, Grünflächen, Wälder oder einladende Spazier- und sichere Velowege.
Mit kleinen Anpassungen kann dieses Potenzial noch stärker genutzt werden. Das kann zum Beispiel bedeuten:
- Fusswege attraktiver gestalten
- Velowege optimieren und Velonetz ausweiten
- Sitzbänke aufstellen und Schattenplätze schaffen, die zum Verweilen einladen
- Spielplätze für alle Altersgruppen ansprechend gestalten
- Öffentliche Plätze attraktiv gestalten
- Multifunktionale, beschattete und begrünte Freiräume schaffen
- Strassenräume auch als Frei- und Aufenthaltsräume gestalten
- Öffnung von Schulhausplätzen und Sportanlagen für Bewegungsaktivitäten am Abend, am Mittwochnachmittag und an Wochenenden
- Festlegung in der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung (BNO), wie bei Mehrfamilienhäusern Spiel- und Aufenthaltsbereiche im Freien zu gestalten sind (z.B. Mindestgrösse, Ausgestaltung, Erreichbarkeit). Grundlage ist das Baugesetz, §54.
Soziale Begleitmassnahmen tragen dazu bei, dass sich die Menschen wohl und sicher fühlen und somit den öffentlichen Raum aktiv nutzen. Die Videos von Soziokultur Schweiz machen mögliche soziokulturelle Aktivitäten sichtbar – hier eine Auswahl:
- Partizipative Gestaltung des Quartierplatzes in Suhr
- Spielraumgestaltung mit Kindern
- Organisation eines Street-Food-Festivals für das Quartier
- Vernetzung eines Pflegezentrums mit der Aussenwelt und Stärkung der Freiwilligenarbeit
Die Checkliste enthält weitere Ideen und unterstützt Aargauer Gemeinden bei einer ersten Auslegeordnung. Bei neuen Planungs- und Gestaltungsvorhaben ist es ideal, wenn Gesundheitsaspekte frühzeitig berücksichtigt werden.
Wo findet man inspirierende Beispiele?
Die Beispielsammlung vom Projekt «Fokus öffentlicher Raum» des Departements Bau, Verkehr und Umwelt dokumentiert gelungene öffentliche Räume im Kanton Aargau. Zudem zeigen verschiedene Pilotprojekte mögliche Massnahmen und Planungsprozesse auf. Die Publikation «öffentliche Räume – Orte der Begegnung» zeigt, wie kleine und grosse Gemeinden ihren öffentlichen Raum aufwerten und beleben.
Eine Übersicht über verschiedene Spielraumtypen im Aargau, Beispiele und Hintergrundinformationen bietet die Webseite SpielplatzAargau.ch, welche der Kanton Aargau und das Naturama Aargau gemeinsam lanciert haben.
Die Fachstelle Alter und Familie des Departement Gesundheit und Soziales hat Praxisbeispiele zu Begegnungsorten für Familien dokumentiert.
Möchten Sie aktiv werden?
1. Mit der Checkliste (PDF, 312 KB) können Sie eine Auslegeordnung für Ihre Gemeinde machen und erste Ideen sammeln. Die Checkliste können Sie für sich oder mit ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde ausfüllen.
2. Diskutieren Sie Ihr Ergebnis zum Beispiel an einem runden Tisch mit Akteurinnen oder Akteuren der Gemeinde oder lokalen Organisationen. Besonders gewinnbringend ist es, wenn möglichst alle Generationen sowie Fachpersonen und Entscheidungsträger unterschiedlicher Bereiche (z.B. Bau- und Forstamt, Schule, Sport, Kultur, Soziales) ihre Bedürfnisse und Expertise einbringen können.
3. Erstellen Sie eine Ideenliste und priorisieren Sie diese.
4. Kontaktieren Sie gezielt eine der kantonalen oder nationale Fachstellen (siehe Absatz "Welche kantonalen Fachstellen beraten und unterstützen Gemeinden?") und lassen Sie sich zu Ihren priorisierten Ideen beraten und unterstützen.
Welche Unterstützung bieten die kantonalen Schwerpunktprogramme?
Die kantonalen Schwerpunktprogramme "Bewegung und Ernährung" und "Gesundheitsförderung im Alter" unterstützen Gemeinden mit Informationen, inspirierenden Praxisbeispielen sowie Kontakten zu Verwaltungsstellen, Fachorganisationen und Gemeinden.
Es werden folgende Angebote im Bereich bewegungs- und begegnungsfreundliches Umfeld finanziell unterstützt:
- SpielplatzAargau.ch
- Ä Halle wo’s fägt
- OpenSunday und MidnightSports
- Gemeindebegehung von Gerontologie.CH
- Sitzbankkonzept
- Active City
- Hopp-la Fit und Hopp-la Tandem
Welche kantonalen Fachstellen beraten und unterstützen Gemeinden?
In den folgenden Tabellen finden Sie Angaben zu den wichtigsten kantonalen Fachstellen und Organisationen. Sie unterstützen Gemeinden auf vielfältige Weise bei einer bewegungs- und begegnungsfreundlichen Gestaltung des Siedlungsraums.
Bei welchen nationalen Organisationen gibt es Informationen und Materialien?
Gesundheitsförderung Schweiz bietet eine Übersicht über andere Kantone, Bundesämter, eidgenössische Fachstellen, nationale Programme, Stiftungen und Fachorganisationen.
Allgemein
- Zusammenstellung verschiedener Artikel zum Thema "Bewegungsfreundliches Umfeld" von Bundesämtern, nationalen Organisationen und einzelnen Kantonen auf prevention.ch
- Bewegungs- und begegnungsfreundliche Siedlungsstrukturen in Instrumenten der Raumplanung verankern. Ein Leitfaden für Verantwortliche in Gesundheitsdirektionen (Gesundheitsförderung Schweiz: 2023)
Zielgruppe Kinder
- Richtlinien für Spielräume - Pro Juventute
- Kinderfreundliche Lebensräume | unicef.ch
- Praxishilfe: Naturnahe Freiräume für Kinder und mit Kindern planen und gestalten - Fachhochschule Nordwestschweiz
- Auf Augenhöhe 1.20 m (Leitfaden zur Förderung einer kinderfreundlichen Stadtentwicklung) - Kanton Basel-Stadt
Zielgruppe ältere Menschen
- Mobilität der Senioren und Seniorinnen in der Schweiz – senior-lab und rundum mobil GmbH
- Voir+ sehen, erkennen, orientieren - Alters- und sehbehindertengerechte Gestaltung des Wohn- und Lebensbereichs