Ausbildungsverpflichtung
Eine Ursache des Personalmangels im Gesundheitswesen ist die zu geringe Anzahl an Ausbildungsstellen. Zur Verbesserung der Fachkräftesituation in der Pflege hat der Kanton Aargau eine Ausbildungsverpflichtung (ABV) eingeführt.
Seit dem Jahr 2016 wird die ABV für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe nach den Bestimmungen des geltenden Gesundheitsgesetzes durchgeführt. Spitäler, stationäre Pflegeeinrichtungen und Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (Spitex) mit Betriebsbewilligungen und Betriebsstandort im Kanton Aargau sind zur Ausbildung in Gesundheitsberufen verpflichtet.
Die Verantwortung für den Vollzug der ABV liegt bei der Abteilung Gesundheit, Fachstelle Fachkräfte Gesundheit. Für die praktische Umsetzung der ABV und zur Unterstützung der Betriebe hat die Abteilung Gesundheit mittels Leistungsvereinbarung die Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau AG (OdA GS Aargau AG) beauftragt.
- Präsentation Online-Schulung "ABV-Tool mit Aus- und Weiterbildung im Fokus" (PDF, 42 Seiten , 1,5 MB)
- Informationsschreiben betreffend Ausbildungsverpflichtung und Fachkräftesituation im Kanton Aargau (PDF, 4 Seiten, 252 KB)
- Benchmark: Ausbildungsleistungen der Betriebe im Jahr 2023 (PDF, 9 Seiten, 768 KB)
- Reporting: Auswertung Ausbildungsleistungen der Betriebe im Jahr 2023 (PDF, 23 Seiten, 562 KB)
- FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen (PDF, 7 Seiten, 164 KB)
Bonus-Malus-System
Die Betriebe sind verpflichtet jährlich ihre Ausbildungsleistungen im Online-Tool der OdA GS Aargau AG zu deklarieren. Zur Bestimmung des Erfüllungsgrads der Ausbildungsleistung wird die durchschnittliche Differenz der letzten drei Jahres zwischen Ist- und Soll-Ausbildungspunkten berechnet. Der Toleranzwert beträgt 10 %. Die Höhe der Ersatzabgabe beträgt 200 %.
Ausbildungspflichtigen Betrieben, welche das Ausbildungspunkte-Soll übertreffen, wird ein Bonus zugesprochen. Im Gegenzug sind diejenigen Betriebe, welche unter den Soll-Ausbildungspunkten ausbilden, zu einer Maluszahlung verpflichtet. Die Umsetzung des Bonus-Malus-Systems erfolgt im Rahmen einer Spezialfinanzierung.
Jeweils im Sommer legt die Abteilung Gesundheit mittels Verfügung den Bonus beziehungsweise den Malus des Vorjahres und die Soll-Ausbildungspunkte des Folgejahres pro einzelnen ausbildungspflichtigen Betrieb fest.
Ein- und Verkauf von Ausbildungspunkten (Punktehandel)
Der Ein- oder Verkauf von Ausbildungsleistungen (Ausbildungspunkte) ist zwischen Betrieben möglich, die das Ausbildungssoll übererfüllen und Betrieben, die zu wenig ausbilden.