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Spitäler und Kliniken

Spitallisten

Der Kanton Aargau hat die Aufgabe, jene Spitäler aufzulisten, die für die Abdeckung des Bedarfs an medizinischen Leistungen im Kanton notwendig sind. Neben den Spitälern enthält die Spitalliste auch die Übersicht über die Leistungsaufträge, die der Kanton Aargau den einzelnen Spitälern erteilt, also eine Beschreibung des Angebots an medizinischen Leistungen, die den Bedarf abdecken.

Für die Spitäler hat die Spitalliste noch eine weitere wichtige Bedeutung: Nur wer auf der Spitalliste steht, darf die Kosten der Behandlung dem Kanton (Wohnkanton des Patienten) und den Krankenversicherern im Rahmen der Grundversicherung verrechnen. Die Kostenverrechnung beschränkt sich auf die Leistungsaufträge, die der Kanton dem Spital erteilt hat. Zudem ermöglichen der Platz auf der Spitalliste des Standortkantons bzw. die entsprechenden Leistungsaufträge auch, Personen aus der gesamten Schweiz zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu behandeln.

Spitallisten 2025 - Akutsomatik und Psychiatrie

Der Regierungsrat hat am 25. September 2024 die Spitalliste 2025 Akutsomatik und die Spitalliste 2025 Psychiatrie beschlossen.

Spitalliste 2024 Rehabilitation

Der Regierungsrat hat am 13. September 2023 die Spitalliste 2024 Rehabilitation beschlossen.



Spitallisten 2020 - Akutsomatik und Psychiatrie

Der Regierungsrat hat am 14. August 2019 die Spitallisten 2020 Akutsomatik und Psychiatrie beschlossen.



Spitallisten 2015

Mit Beschluss vom 7. Mai 2014 setzte der Regierungsrat die Spitallisten 2015 des Kantons Aargau Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie, ohne den Bereich Herzchirurgie, fest. Über die Leistungsaufträge im Bereich Herzchirurgie hat der Regierungsrat am 2. Juli 2014 beschlossen.

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2014 berichtigte der Regierungsrat Anforderungen im Bereich der Rehabilitation (Angleichung Anforderungen in den Bewerbungsunterlagen) und präzisierte einen Leistungsauftrag im Bereich Psychiatrie.

Die Anhänge zum Regierungsratsbeschluss finden Sie nachfolgend aufgeteilt in die Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation.

Mit Beschluss vom 16. Dezember 2015 passte der Regierungsrat auf der Spitalliste 2015 Akutsomatik die Anforderungen betreffend Intensivstationen (Level 1 Überwachungsstation) an. Zudem wurden vereinzelte Leistungsaufträge auf der Spitalliste 2015 Psychiatrie präzisiert.

Am 11. September 2019 passte der Regierungsrat die Spitalliste 2015 Rehabilitation an. Einerseits wurde der aarReha Schinznach der Leistungsauftrag psychosomatische Rehabilitation auf ihren Antrag hin entzogen. Andererseits wurden die bedingt erteilten Leistungsaufträge der Klinik Barmelweid (kardiovaskuläre Rehabilitation, pulmonale Rehabilitation und Frührehabilitation) in reguläre Leistungsaufträge umgewandelt, da die Bedingung der Wirtschaftlichkeit mittlerweile erfüllt wird.