Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema First Responder.
Allgemeine Fragen
Wo kann ich einen BLS-AED-SRC-Komplettkurs absolvieren?
Der "Swiss Resuscitation Council" bietet eine Übersicht der SRC-zertifizierten BLS-AED Kursanbieter.
Wer bezahlt die Kurse?
Der Erwerb und Erhalt des BLS-AED-Zertifikats obliegt den Teilnehmenden. Es gibt dafür keine finanzielle Unterstützung.
Die Einführungsschulung ist kostenlos.
Muss ich den BLS-AED-SRC-Komplettkurs vor der Einführungsschulung absolvieren?
Nein, der BLS-AED-Kurs kann auch danach, innert 4 Monaten nach Besuch der Einführungsschulung, absolviert werden. Erst wenn beide Kurse nachgewiesen wurden, erfolgt die Freischaltung und die Abgabe des Materials.
Ich arbeite in einem Gesundheitsberuf. Muss ich dennoch ein gültiges Zertifikat vorweisen?
Folgende Fachpersonen benötigen kein zusätzliches BLS-AED-Zertifikat:
- Ärztinnen und Ärzte
- Dipl. Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter HF
- Expertinnen und Experten Intensivpflege NDS HF, Notfallpflege NDS HF und Anästhesiepflege NDS HF
- Transportsanitäterinnen und Transportsanitäter (Ausbildung als Transporthelfer oder Transporthelferin ist nicht ausreichend)
Es ist das Berufsdiplom anstelle des BLS-AED-Kurses in der App hochzuladen.
Angehörige der Polizei sowie der Berufsfeuerwehren laden ihr BLS-AED-Zertifikat zusammen mit ihrem Dienstausweis hoch.
Von allen anderen medizinischen Fachpersonen wird ein gültiges BLS-AED-Zertifikat verlangt.
Ich arbeite bei der Polizei oder bei einer Berufsfeuerwehr. Muss ich ein Zertifikat hochladen?
Grundsätzlich muss jeder First Responder ein gültiges Zertifikat nachweisen können.
Angehörige der Polizei sowie der Berufsfeuerwehren laden ihr BLS-AED-Zertifikat zusammen mit ihrem Dienstausweis hoch.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter firstresponder@ag.ch.
Ich bin Mitglied einer Milizfeuerwehr. Muss ich ein Zertifikat hochladen?
Es gelten die grundlegenden Voraussetzungen für alle First Responder. Das Hochladen bzw. Aktualisieren eines gültigen BLS-AED-Zertifikats ist somit Pflicht.
Ich bin bereits First Responder in einem anderen Kanton. Muss ich die Einführungsschulung absolvieren?
Zugelassene First Responder der Kantone BE, BL, BS sowie Angehörige der First Responder Zentralschweiz müssen keine Schulung absolvieren. Bitte nennen Sie bei der Registrierung unter "Bemerkungen" den aktuellen Zulassungskanton oder kontaktieren Sie uns unter firstresponder@ag.ch.
Zusätzlich finden Sie in der App unter "Dokumente" die "Geheimhaltungserklärung". Bitte füllen Sie das Formular aus und senden uns das originalunterschriebene Exemplar per Post zu.
Mein BLS-AED-Zertifikat läuft aus. Was muss ich tun?
Zur Erneuerung bleiben Ihnen nach Ablauf noch 60 Tage.
Bitte melden Sie sich frühzeitig bei einem SRC-zertifizierten Kursanbieter und besuchen Sie den entsprechenden Kurs. Aktualisieren Sie anschliessend Ihr Zertifikat in Ihrem Profil. Nach erneuter Prüfung durch den Aufgabenbereich First Responder werden Sie wieder freigeschaltet.
Erfolgt keine Kursteilnahme, werden Sie als First Responder nach erneuter Erinnerung deaktiviert.
Bin ich als First Responder versichert?
Die ausreichende Versicherungsdeckung obliegt grundsätzlich den First Respondern.
Schäden, welche nicht durch die eigene private Haftpflichtversicherung gedeckt sind, können im Einzelfall von der Haftpflichtversicherung des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) übernommen werden.
First Responder verfügen im Einsatz zusätzlich zu ihrer privaten Fahrzeugversicherung über eine Dienstfahrtenkasko-Versicherung des DGS.
Darf ich über meinen Einsatz sprechen?
First Responder unterliegen der Schweigepflicht. Über den Einsatz zu reden kann helfen. Dabei ist jedoch der Datenschutz zwingend zu beachten!
Erhalte ich als First Responder Einsatzmaterial?
Sie erhalten Ihr persönliches Einsatzmaterial an der Einführungsschulung.
Wo kann ich mir einen Gesamtüberblick über meine Aufgaben, Rechte und Pflichten als First Responder verschaffen?
Für einen Gesamtüberblick über Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als First Responder können Sie jederzeit die Richtlinien für First Responder konsultieren.
Diese müssen spätestens bei der Registrierung in der App gelesen und bestätigt werden.
Im Einsatz
Muss ich einen Alarm annehmen?
Der Einsatz als First Responder ist jederzeit freiwillig. Es kann also selbst entschieden werden, ob ein Alarm angenommen wird oder nicht. Wird ein First Responder Alarm angenommen, muss auch zum Einsatzort ausgerückt werden.
Wo finde ich die wichtigsten Telefonnummern?
In der App "First Responder Kanton Aargau" sind alle Telefonnummern unter "Anruf" hinterlegt. Die direkte Telefonnummer zur Sanitätsnotrufzentrale SNZ 144 ist nur während des Einsatzes zu verwenden und nicht für allgemeine Fragen. Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich während der Bürozeiten an den Aufgabenbereich First Responder unter firstresponder@ag.ch .
Welche Kompetenzen habe ich als First Responder?
Alle First Responder des Kantons Aargau besitzen eine gültige BLS-AED- Ausbildung nach SRC-Standards. Dementsprechend richten sich die Aufgaben und Kompetenzen nach den Kursinhalten und beschränken sich auf die medizinischen Erstmassnahmen bei einer Reanimation (Beatmung, Herzdruckmassage und AED-Anwendung). Des Weiteren sind Erste-Hilfe-Massnahmen erlaubt.
Welches Material darf ich im Einsatz verwenden?
Das Einsatzmaterial wurde durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) definiert und wird allen First Respondern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Es wird erwartet, dass bei Einsätzen ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Material verwendet wird. Eine Ausnahme bilden die AED-Geräte. Das DGS lehnt bei Verwendung fremden Materials jegliche Haftung ab.
Wo kann ich nach Gebrauch das Material retablieren?
Nach dem Einsatz kann das verwendete Material beim Rettungsdienst oder beim Departement Gesundheit und Soziales, Aufgabenbereich First Responder ersetzt werden.
Weitere Infos unter: Mehr
Habe ich im Einsatz Sonderrechte im Strassenverkehr?
Nein. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen des Strassenverkehrsgesetzes. Sie führen keine Blaulichtfahrten durch.
Nach dem Einsatz
Was muss ich mit dem AED-Gerät nach dessen Gebrauch machen?
Bitte bringen Sie das AED-Gerät an den Besitzer oder die Besitzerin zurück.
Wer übernimmt die Kosten für den Ersatz der gebrauchten AED-Elektroden der First Responder?
Wurde der AED durch First Responder zum Zweck der Lebensrettung im Kanton Aargau verwendet, können Ersatzelektroden zum effektiv bezahlten Betrag, jedoch maximal 300 Franken, rückvergütet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zu den AED.
Kann ich nach einem Einsatz erfahren, wie es dem Patienten oder der Patientin geht?
Leider dürfen wir aus datenschutztechnischen Gründen keine Auskunft zu Patienten oder Patientinnen geben. Die Website beinhaltet jedoch Fallzahlen, welche periodisch aktualisiert werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn mich der Einsatz belastet?
Erste Ansprechstelle nach dem Einsatz ist der Aufgabenbereich First Responder (während Bürozeiten). Bei Bedarf können entsprechende Kontakte zur Unterstützung hergestellt werden.
Bei dringendem Bedarf an psychologischer Hilfe besteht die Möglichkeit, in den ersten 72 Stunden nach dem Einsatz das Care Team über die Sanitätsnotrufzentrale 144 zu kontaktieren.
Es hilft aber auch schon, über Erlebtes zu reden. Hierbei aber unbedingt den Datenschutz beachten!
Wo kann ich mich melden, wenn ich eine Frage zu einem geleisteten Einsatz habe?
Senden Sie Ihre Frage(n) via Mail an firstresponder@ag.ch. Bitte geben Sie uns den Einsatzort, Zeit, Name, Vorname und Ihre Telefonnummer bekannt. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Momentum – Die App
Ich habe gerade ein Profil in der App angelegt. Warum kann ich mich trotzdem nicht anmelden?
Das Login über die App ist nach der Freischaltung des Profils möglich. Hierfür müssen Sie eine Einführungsschulung absolvieren. Falls Sie aufgrund Ihres Berufs von der Einführungsschulung befreit oder bereits First Responder in einem anderen Kanton sind, können Sie uns kontaktieren.
Ab wann wird mein Standort lokalisiert?
Sobald Sie einen Alarm annehmen, werden Sie vom Einsatzsystem geortet und Ihre Eintreffzeit am Einsatzort wird überprüft. Die Ortung endet, wenn der Einsatz abgeschlossen ist oder Sie für den Einsatz nicht zugelassen wurden.
Wieso bekomme ich keine akkustischen Alarme?
Vergewissern Sie sich, dass Sie die aktuelle Version der App auf Ihrem Smartphone installiert haben. Bei Android- Smartphones wird der Alarm über die Medientöne gesteuert. Stellen Sie sicher, dass die Medientöne richtig konfiguriert sind.
Wünschen Sie einen akustischen Alarm, obwohl das Smartphone auf "lautlos" oder "nicht stören" eingestellt ist? Öffnen Sie die App und wählen Sie "Einstellungen", dann "Benachrichtigungen". Dort können Sie die gewünschte Überbrückung aktivieren und die Signaltöne der jeweiligen Benachrichtigungen anpassen.
Wenn nach wie vor keine akustischen Alarme eingehen, melden Sie sich in der App ab und installieren Sie die App erneut. Nach erneuter Anmeldung ist die App wieder aktiv.