Bevölkerungsschutz
Der Kanton Aargau und seine Bevölkerung sind unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt, wie zum Beispiel Überschwemmungen, Erdbeben, Chemieunglücken oder Epidemien. Dieses Gefährdungen können sich auf Leib und Leben auswirken oder der Bevölkerung die Lebensgrundlage entziehen. Um gut auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein, arbeiten verschiedene Partnerorganisationen zusammen und bilden den Bevölkerungsschutz. Gemeinsam mit anderen Akteuren, beispielsweise dem Kanton oder den Gemeinden, sollen sie die Bevölkerung schützen.
Die Partnerorganisationen mit ihren wichtigsten Aufgaben sind:
- Polizei: Ordnung und Sicherheit
- Feuerwehr: Rettung und Brandbekämpfung
- Gesundheitswesen: Medizinische Versorgung der Bevölkerung
- Technische Betriebe: Technische Infrastruktur, wie zum Beispiel Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Entsorgung, Verkehrsverbindungen, Telematik
- Zivilschutz: Schutz von Personen und Kulturgütern, Unterstützung der Führungsorgane und Partnerorganisationen
Zudem gibt es verschiedene Führungsorgane wie den Kantonalen Führungsstab oder die Regionalen Führungsorgane, welche die Kantonsregierung oder die Gemeinden unterstützen. Sie übernehmen die Koordination und allenfalls die Führung, wenn mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit im Einsatz stehen.
Bei Gefahr richtig reagieren!
Es können auch weitere Institutionen, private Organisationen und Unternehmen, Zivilschutzdienstleistende sowie die Armee zur Unterstützung beigezogen werden.
Verbundsystem und Subsidiarität
Die Gemeinden sind für den Erlass von Anordnungen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen verantwortlich. Die Zuständigkeit für den Bevölkerungsschutz liegt hingegen grundsätzlich bei den Kantonen. Sie organisieren den Bevölkerungsschutz in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Gefordert sind immer zuerst die regionalen Einsatzmittel, diese werden dann zum Beispiel durch kantonale Mittel oder Bundesmittel verstärkt.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
Rechtliche Grundlagen
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau BZG-AG (SAR 515.200)
- Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau BZV-AG (SAR 515.211)
- Verordnung über die Warnung und Alarmierung im Kanton Aargau (SAR 515.215)
- Feuerwehrgesetz (SAR 581.100)
- Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (SAR 531.200)