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Aufgaben der Gemeinde

Weiterentwickeln

Die Gemeinde ist die einzige Akteurin der Alterspolitik , welche die zentrale Rolle der Planung übernehmen kann. In einem Querschnittstbereich wie der Alterspolitik ist eine strategische Planung zentral um eine nachhaltige Wirkung erzielen zu können.

Alterspolitik betrifft viele Bereiche wie die Gesundheit- und Sozialpolitik, die Raumplanung, die Finanzplanung, die Sicherheit, das gesellschaftliche Leben und noch viele weitere Bereiche. Um das Querschnittsthema angemessen zu bearbeiten, muss das Thema in der Gemeinde verankert werden.

Die strategische Planung der Alterspolitik kann verschiedene Formen annehmen. Sie kann als Legislaturziel, in einem Altersleitbild oder einem Alterskonzept oder/und in einem Massnahmenplan festgehalten werden.

Mehr zur Erarbeitung einer Altersstrategie

  • Als Basis für die Erarbeitung einer strategischen Grundlage helfen gute Kenntnisse des aktuellen Ist-Zustands. Weiterhelfen kann hier das Standortgespräch der Fachstelle Alter und Familie.
  • Eine Bedarfsanalyse der älteren Bevölkerung kann helfen, den aktuellen Zustand der Alterspolitik in der Gemeinde genauer zu kennen.
  • Ziele und Massnahmen werden effizient mit breitem Fachwissen erarbeitet. Zum Beispiel mit professionellen Dienstleistern (Spitex, Pflegeheime, Ärztinnen und Ärzte, Pro Senectute, Kirchen usw.), Freiwilligen (Frauenverein, Turnverein usw.) und Seniorinnen und Senioren.
  • Zur Umsetzung der Strategie wird ein Massnahmenplan mit zeitlichen Horizonten und definierten Prioritäten entworfen.

Die Fachstelle Alter und Familie unterstützt Sie bei der Planung Ihrer Alterspolitik mit folgenden Instrumenten:

  1. Standortgespräch

    Das Standortgespräch erlaubt es Gemeinden zu sehen, was bereits läuft, wo es noch Handlungsbedarf gäbe und wie dieser angegangen werden kann.

  2. Bedarfsanalyse

    Bedarfsanalysen bilden die Basis der Planung. Wie diese durchgeführt werden können und welche Daten nützlich sind, finden Sie hier.