Zuständigkeiten
Häufige Fragen zu verschiedenen Zuständigkeiten.
Wer ist für die Aufbewahrung sowie die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen zuständig?
Der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts am Wohnort des Erblassers ist zuständig.
Wem obliegt die Aufsicht über die Willensvollstrecker und bei wem sind Beschwerden gegen die Führung des Willensvollstreckermandates einzureichen?
Zuständig ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnsitz des Erblassers.
Wie hoch sind die Grundstückgewinnsteuern im Kanton Aargau?
Auskünfte über die Bemessung der Grundstückgewinnsteuer erhalten Sie beim Kantonalen Steueramt.
Wer ist für die Löschung der Anmerkung "Subventionsrückerstattungspflicht" (Förderung der Wohnbautätigkeit) im Grundbuch zuständig?
Landwirtschaft Aargau des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR) nimmt das Gesuch um Löschung dieser Anmerkung entgegen.
Wo kann ich numerische bzw. digitale Daten der amtlichen Vermessung beziehen?
Die Daten erhalten Sie bei den jeweiligen Nachführungsgeometern oder im Geoportal des Kantons Aargau.
Wo erhalte ich eine Plankopie bzw. einen beglaubigten Auszug aus dem Plan für das Grundbuch für die Eingabe eines Baugesuchs?
Zuständig für die Erstellung und Abgabe von beglaubigten Plankopien für Baugesuche ist der jeweilige Nachführungsgeometer.
Ich bin mit dem Kostenentscheid des Vermessungsamts oder des Nachführungsgeometers nicht einverstanden. Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Mehr Informationen zum Beschwerdeverfahren bei Kostenentscheiden des Vermesssungsamts oder des Nachführungsgeometers finden Sie in den häufigen Fragen des Vermessungsamts.