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Förderbereiche

Information und Beratung

Wer in die Schweiz zieht, soll sich möglichst schnell zurechtfinden, soll die hiesigen Regeln kennen und sich heimisch fühlen. Hierfür bietet der Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Beratungsstellen an.

Erstinformation

Die Erstinformation von Migrantinnen und Migranten entfaltet ihre grösste Wirkung, wenn sie vor Ort stattfindet - da, wo gewohnt und gearbeitet wird, die Kinder zur Schule gehen und Vereine und Projekte zur sozialen Integration ansässig sind. Geflüchtete und andere Zielgruppen mit besonderem Integrationsbedarf werden zu Gesprächen eingeladen und/oder auf schriftlichem Wege über die Möglichkeiten informiert.

Ziele des Förderbereichs Erstinformation

Der Förderbereich Erstinformation verfolgt zwei Ziele:

  • Migrantinnen und Migranten werden begrüsst und über ihre Rechte und Pflichten informiert. Sie wissen, was von ihnen erwartet wird und wo sie welche Hilfsangebote finden.
  • Möglichst früh wird erkannt, ob die Zugewanderten besondere Unterstützung brauchen, um sich zu integrieren.

Beratung

Beratung ist ein wichtiger Teil des Integrationsprozesses – auf lokaler wie auf kantonaler Ebene. Oft haben Zugewanderte spezifische Fragen, die im Rahmen der Erstinformation nicht beantwortet werden können. Deshalb braucht es Zugang zu einer situationsgerechten Beratung. Die Beratung hilft, Missverständnisse und falsche Erwartungen zu vermeiden, und trägt zu einer rascheren Integration bei.

Ziele des Förderbereichs Beratung

Der Förderbereich Beratung verfolgt drei Ziele:

  • Migrantinnen und Migranten haben Zugang zu den wichtigen Informationen und finden sich in verschiedensten Situationen des Alltags zurecht.
  • Fachpersonen und Interessierte können sich beraten und begleiten lassen - über den gesamten Integrationsprozess hinweg.
  • Die Öffentlichkeit ist über die Situation von Zugewanderten und die Integrationsbemühungen informiert und sensibilisiert.

Beratungsstellen im Kanton Aargau

Anlaufstelle Integration Aargau

Die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) ist die die zentrale Beratungsstelle für integrationsrelevante Fragen im Kanton Aargau. Die AIA berät, dokumentiert, vernetzt und informiert Privat- und Fachpersonen, Projektleitende, Vereine, Gemeinden, Schulen, Firmen und Organisationen.

Regionale Integrationsfachstellen

Im Rahmen des KIP unterstützt der Kanton zudem die Gemeinden finanziell und konzeptionell beim Aufbau und Betrieb von Regionalen Integrationsfachstellen (RIF). Sie übernehmen im Auftrag der beteiligten Gemeinden und des Kantons Aufgaben im Bereich Information und Beratung. Sie informieren neuzuziehende Personen über die wichtigsten Lebensbedingungen vor Ort, verstärken die lokale Integrationsförderung, unterstützen Gemeindeverwaltungen und -institutionen und entwickeln auf die Region zugeschnittene Angebote.

Schutz vor Diskriminierung

Weil Diskriminierung die Integration enorm erschwert, ist ein wirksamer Schutz vor bewusster und unbewusster Diskriminierung ein wichtiger Bestandteil der kantonalen Integrationsprogramme. Der Kanton Aargau unterstützt in diesem Zusammenhang die AIA als Beratungsstelle für Personen mit Diskriminierungserfahrung.

Weitere Informationen zum Diskriminierungsschutz und zu Projekten finden Sie hier.

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