INV-RUA913 Grenzstein Mändlisgrund, 1737 (Dossier (Bauinventar))

Archive plan context


Identifikation

Signatur:INV-RUA913
Signatur Archivplan:RUA913
Titel:Grenzstein Mändlisgrund
Ansichtsbild:
1/2
Bildlegende:Blick Richtung Riniken (2017)
Bezirk:Brugg
Gemeinde:Rüfenach
Ortsteil / Weiler / Flurname:Mändlisgrund
Adresse:Rüfenacherstrasse
Parzellen-Nr.:471
Koordinate E:2657305
Koordinate N:1261305

Chronologie

Entstehungszeitraum:1737
Grundlage Datierung:Inschrift

Typologie

Objektart (Einzelobj./Teil Baugr./Baugr.):Einzelobjekt
Nutzung (Stufe 1):Kleinbauten und -anlagen
Nutzungstyp (Stufe 2):Grenzstein

Dokumentation

Inschriften:"1737"
Würdigung:Grenzstein von 1737, der ursprünglich die Grenze zwischen dem damals bernischen Hoheitsgebiet und der über gewisse Sonderrechte verfügenden Stadt Brugg bezeichnete [1]. Der sich heute abseits des einstigen Brugger Stadtbanns befindende Stein wurde vermutlich im 19. Jahrhundert im Zuge einer Neuvermarchung durch die Gemeinde Riniken an seinen heutigen Standort versetzt [2]. Er steht seither an der dem Waldrand entlangführenden Strasse von Riniken nach Rüfenach, in der Nähe des Mändlisgrunds. Der aus Muschelkalk gehauene Stein schliesst oben mit einer halbrunden Form ab. Er zeigt auf der Rüfenach zugewandten Seite das Brugger Wappen und auf der anderen eine Andeutung des Berner Wappens, jeweils mit der Jahrzahl "1737" [3]. Der Stein wurde 2002/03 zusammen mit den beiden ähnlichen Grenzsteinen an der Grenze zwischen Riniken und Brugg aus Anlass des 750jährigen Jubiläums der Ersterwähnung Rinikens restauriert und teilweise stark aufmodelliert [4].
Anmerkungen:[1] Weitere ähnliche Steine stehen an der Hangkante des Bruggerbergs auf Brugger Stadtgebiet (Bauinventarobjekte BRU927A und BRU927C) sowie an der Grenze zwischen Riniken und Brugg (Bauinventarobjekte RIN906A und RIN906B), vgl. weiter unten.
[2] Die Annahme einer Neuvermarchung wird auch durch die zusätzliche Jahrzahl 1862 auf einem der Steine gestützt, vgl. Baumann / Belart 2002.
[3] Bei der Neusetzung nach der Restaurierung von 2002/03 wurden möglicherweise die beiden bis auf das Berner Wappen ähnlichen Steine RIN906B und RIN906C bzw. RUA913 verwechselt. So zeigte der Stein vom Hexenplatz gemäss Belart 2003 vor der Restaurierung nur noch eine Andeutung des Berner Wappens ohne Bär, der hier beschriebene vom Mändlisgrund hingegen das gesamte Wappen. Heute verhält es sich genau umgekehrt.
[4] Belart 2003. Restaurierung: Bildhaueratelier Alfred Meier, Brugg.
Literatur:- Max Baumann/Peter Belart, Grenzsteine bleiben geheimnisumwittert, in: Aargauer Zeitung, 14.9.2002.
- Peter Belart, „Für uns eine aussergewöhnliche Aufgabe“, in: Aargauer Zeitung, 1.2.2003.
Quellen:- Kantonale Denkmalpflege Aargau, Fotoarchiv.
Reproduktionsbestimmungen:© Kantonale Denkmalpflege Aargau
 

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URL:http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=134358
 

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