Ansichtsbild: |
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Chronologie |
Entstehungszeitraum: | approx. 1800 |
Grundlage Datierung: | Schätzung |
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Typologie |
Objektart (Einzelobj./Teil Baugr./Baugr.): | Einzelobjekt |
Nutzung (Stufe 1): | Landwirtschaftliche Bauten |
Nutzungstyp (Stufe 2): | Bäuerliches Wohnhaus |
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Dokumentation |
Inschriften: | "1944" (ehemals an der Verbretterung) |
Würdigung: | Das von 1838-55 als Armenanstalt von Unterrüti dienende Wohnhaus der Bunauerhofs, der zuvor im Besitz der Stadt Luzern war, ist ein um das Jahr 1800 errichteter typischer Freiämter Ständerbau mit Krüppelwalmdach und giebelseitigen Klebdächern. Das hoch aufragende Gebäude ist in seinem äusseren Erscheinungsbild ohne nennenswerte Störungen erhalten. Durch seine exponierte Lage in der Reussebene kommt dem Haus ein hoher Situationswert zu. |
Bau- und Nutzungsgeschichte: | Nach den Bauformen des steilgiebligen „Freiämterhauses“ dürfte das Wohnhaus des Bunauerhofs um 1800 entstanden sein. Im Jahr 1837 beschloss die Ortsbürgergemeinde Unterrüti, zu der auch Rickenbach und Hagnau gehörten, den bis zu diesem Zeitpunkt im Besitz der Stadt Luzern stehenden Hof um 15‘000 Gulden zu kaufen, um im Wohngebäude ein Armenhaus einzurichten. Die 1838 eingerichtete Armenanstalt war in ihrer Existenz immer gefährdet, zumal sich die Gemeinde Merenschwand finanziell nicht beteiligen wollte. Im Oktober 1846 beschloss man die Aufhebung des Armenhauses, die jedoch erst 1855 vollzogen wurde. Zu diesem Zeitpunkt gehörten zur Anstalt: ein Haus mit angebauter Trotte und Schweineställen samt Holzhaus (heute Vers.-Nrn. 25/26), eine Scheune, ein Waschhaus sowie mehrere Jucharten Acker- und Weideland [1]. 1944 erhielt das Haus gemäss einer ehemals an der Fassade angebrachten Inschrift am Äusseren eine Bretterverschalung. Diese wurde bei der jüngsten Renovation durch den heutigen Schindelschirm ersetzt, der sich an historischen Vergleichsbeispielen orientiert, während gleichzeitig das Dach samt Klebdächern erneuert und mit Falzziegeln eingedeckt wurde. |
Beschreibung: | Das Wohnhaus des Bunauerhofs Nr. 25 ist ein typischer Freiämter oder Innerschweizer Ständerbau mit knappem, leicht geknicktem Krüppelwalmdach, getragen von einer Sparrenkonstruktion mit stehendem Stuhl. Vermutlich wegen des Grundwasserspiegels und der Hochwassergefahr in der Nähe des Reussufers sitzt der Bau auf einem ungewöhnlich hohen, verputzten Bruchsteinmauersockel, der zwei mächtige tonnengewölbte Keller fasst. Über einem Eichenschwellenkranz setzt das mit Flecklingen (Kanthölzern) gefüllte Ständergerüst auf, das 1944 mit einer horizontalen Bretterverschalung, bei der jüngsten Renovation mit einem Schindelschirm verkleidet wurde. Die zwei Hauptgeschosse zeigen an beiden Giebelseiten Einzelfenster in vier regelmässig gesetzten Fensterachsen. Als Hinweis auf eine Entstehung um 1800 ist die Existenz von nur einem Klebdach zu werten, mit dem die Giebelfelder klassizistisch ausgeschieden werden (bei den Freiämter Häusern des ausgehenden 18. Jh. waren jeweils zwei bis drei Klebdachreihen pro Giebelfeld üblich). An der östlichen Traufseite liegt im Halbgeschoss über dem Kellerniveau der Hauseingang, der über eine hohe, in ihrem heutigen Bestand erneuerte Freitreppe erreicht wird. Bis zur jüngsten Renovation existierte noch der vielleicht vom Umbau zur Armenanstalt stammende, reich instrumentierte Hauseingang, dessen eichenes Türblatt von einem reich beschnitzten Gewände mit klassizistischer Pilastergliederung gerahmt wurde. An der westlichen Traufseite schliesst unter abgeschlepptem Dach die ehemalige Trotte an. Gegenüber der nördlichen Giebelseite liegt ein Schopf, der im Obergeschoss über einen gedeckten Durchgang mit der Küche des Wohnhauses verbunden ist. Die Erschliessung des Wohnhauses und der halbgeschossige Eingang sind als unüblich zu bezeichnen und stehen möglicherweise im Zusammenhang mit der Einrichtung der Armenanstalt. Die wohl ursprüngliche Disposition mit winkelförmiger Küche und zwei Feuerstellen lässt sich vielleicht als Übernahme eines älteren Grundrissprinzips verstehen. Das Innere wurde 1983 etwas modernisiert, während man in der ehemaligen Trotte gleichzeitig eine zweite Wohnung einbaute. In der Stube der alten Wohnung steht ein neu aufgesetzter grüner Kastenofen samt Sitzkunst auf steinernen Ofenfüssen mit Rosettenverzierung. Die Inschriftkachel trägt die Signatur „Johan heinrych noter hafner in BosWil 1821“, die Ofenwand die Inschrift „Gebrüder Leutart“. Stilisierte schwarzgrüne Schablonenmalereien zieren die Füllkacheln, während die weissgrundigen Randkacheln Blumengebinde zeigen. Bemerkenswert ist auch das klassizistisch strenge, symmetrisch gegliederte Buffet mit ornamental verlegtem Nusbaumfurnier, das ebenfalls in das frühe 19. Jh. zu datieren ist. (Inneres gemäss Kurzinventar von 1994) |
Anmerkungen: | [1] Geschichtliches nach Müller 1993, S. 239-241. |
Literatur: | - Pius Räber: Die Bauernhäuser des Kantons Aargau, Bd. 1, Basel 1996, 235, 237 (Abb. 436g), 246 (Abb. 482), 298 (Abb. 574c). |
Quellen: | - Kantonale Denkmalpflege Aargau: Bauernhausforschung Aargau, Kurzinventar, Merenschwand VIII-14/18. - Kantonale Denkmalpflege Aargau: Bauernhausforschung Aargau, Materialien, Bestandesaufnahmen 1968 (Grundriss). |
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URL for this unit of description |
URL: | http://www.ag.ch/denkmalpflege/suche/detail.aspx?ID=41562 |
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