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Feuerung und Heizungen

Feuerungskontrolle

Periodische Feuerungskontrollen werden von der LRV gefordert. Dabei wird zwischen Kontrollen durch den Kanton und der Gemeinde unterschieden.

Hinweis:Feuerungsanlagen müssen periodisch kontrolliert werden.

Die Feuerungskontrollen sind in der LRV geregelt. Von der Messpflicht ausgenommen sind einzig kleine Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen bis 70 Kilowatt (ohne Restholzfeuerungen).