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Feuerung und Heizungen

Feuerungskontrolle

Periodische Feuerungskontrollen werden von der LRV gefordert. Dabei wird zwischen Kontrollen durch den Kanton und der Gemeinde unterschieden.

Feuerungsanlagen müssen periodisch kontrolliert werden.

Die Feuerungskontrollen sind in der LRV geregelt. Von der Messpflicht ausgenommen sind einzig kleine Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen bis 70 Kilowatt (ohne Restholzfeuerungen).