Berechtigte Feuerungskontrollierende
Feuerungskontrollen können nur von Personen ausgeführt werden, die in der eidgenössischen Datenbank oder auf der archivierten kantonalen Liste aufgeführt sind und über die nötigen Ausbildungen verfügen.
Feuerungskontrollen müssen periodisch durch amtliche Feuerungskontrollierende oder im Rahmen von Servicearbeiten durchgeführt werden.
Berufsanforderung | Ausbildung und SMZ Module |
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Feuerungskontrolleur/in mit eidg. Fachausweis (FK) | Fachausbildung und Prüfung als FK |
Feuerungskontrolleur/in mit Fachausweis der ARPEA (Westschweiz) | Branchengerechte Fachausbildung sowie Prüfung |
Berufsanforderung | Ausbildung und SMZ Module |
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Dipl. Fachfrau/-mann für Wärme und Feuerungstechnik (FWF) | Fachausbildung und Prüfung als FWF |
Feuerungsfachfrau/-mann mit eidg. Fachausweis (FF) | Fachausbildung und Prüfung als FF sowie Modul MT2 |
Eidg. Dipl. Kaminfegermeister/-in (KFM) | Fachausbildung und Prüfung als KFM sowie Modul MT2 |
Servicemonteur/-in, Kaminfeger/-in und ähnliche Berufe | Module At1 + MT1 + MT2 |
Feuerungskontrollen können nur von Personen ausgeführt werden, die in der eidgenössischen Datenbank oder auf der archivierten kantonalen Liste aufgeführt sind und über die nötigen Ausbildungen verfügen.
Der Rapport muss mit einer gültigen Vignette von der Koordinationsstelle für die Feuerungskontrolle im Kanton Aargau (KFA) versehen werden. Die Vignetten und Messrapportblöcke werden von der Koordinationsstelle Feuerungskontrolle Aargau (KFA), Gaswerkstrasse 5, 5201 Brugg gegen Rechnung abgegeben.