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Feuerungskontrollen durch Gemeinden

Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen ≤70 kW (ohne Restholzfeuerungen)

Messpflicht ab 2026

Im Aargau gilt die Messpflicht für kleine Holzfeuerungen ≤70kW Feuerungsleistung ab dem 1. Januar 2026.

Korrekte Holzfeuerung

Wer eine Holzfeuerung richtig bedient, feuert mit trockenem, naturbelassenem Holz (Waldholz) in einem nicht übermässig gefüllten Feuerraum und mit stetig heisser Flamme.