Messpflicht ab 2026
Im Aargau gilt die Messpflicht für kleine Holzfeuerungen ≤70kW Feuerungsleistung ab dem 1. Januar 2026.
Im Aargau gilt die Messpflicht für kleine Holzfeuerungen ≤70kW Feuerungsleistung ab dem 1. Januar 2026.
Wer eine Holzfeuerung richtig bedient, feuert mit trockenem, naturbelassenem Holz (Waldholz) in einem nicht übermässig gefüllten Feuerraum und mit stetig heisser Flamme.