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Feuerungskontrollen durch Gemeinden

Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen ≤70 kW (ohne Restholzfeuerungen)

Messpflicht ab 2026

Im Aargau gilt die Messpflicht für kleine Holzfeuerungen ≤70kW Feuerungsleistung ab dem 1. Januar 2026.