Neubewertung aller Liegenschaften per 1. Januar 2025
Am 1. Januar 2025 ist die umfassende Neubewertung aller Liegenschaften im Kanton Aargau in Kraft getreten. Die neuen Steuerwerte kommen für sämtliche Zuwendungen ab dem 1. Januar 2025 zur Anwendung, auch wenn der Versand der neuen Schätzungen erst ab Herbst 2025 geplant ist. Mit der Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern muss zugewartet werden, bis die neuen Steuerwerte rechtskräftig sind. Für sämtliche Zuwendungen bis am 31. Dezember 2024 gelten die bisherigen Steuerwerte.