Landwirtschaft

Landwirtschaft Aargau setzt sich für eine innovative und nachhaltige Landwirtschaft und gesunde Lebensmittel aus dem Aargau ein.
Der Kanton Aargau gehört zu den Top-5-Agrarkantonen der Schweiz. 43 % der Fläche des Kantons sind Landwirtschaftliche Nutzflächen (LN). Davon sind über 40’000 ha besonders wertvolle Fruchtfolgeflächen (FFF) und mehr als 11’000 ha Biodiversitätsförderflächen (BFF). Die über 3’000 Landwirtschaftsbetriebe stellen mit ihren Ackerkulturen, den Spezialkulturen Gemüse, Wein und Obst sowie der Tierhaltung die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und frischen Lebensmitteln sicher. Gleichzeitig fördern sie die Biodiversität und pflegen die Kulturlandschaft.
Landwirtschaft Aargau unterstützt mit Direktzahlungen und Beiträgen, Strukturverbesserungen im Hoch- und Tiefbau und der Aus- und Weiterbildung sowie Beratung am Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg eine wettbewerbsfähige Nahrungsmittelproduktion im Kanton Aargau.
- Organisation Landwirtschaft Aargau
- Ansprechpersonen Landwirtschaft Aargau (PDF, 4 Seiten, 858 KB)
- Landwirtschaft aktiv (PDF, 38 Seiten, 9,6 MB)
Weiterführende Informationen zur Landwirtschaft im Aargau finden Sie einladend aufbereitet unter landwirtschaftaargau.ch(öffnet in einem neuen Fenster) und landwirtschaft.ag(öffnet in einem neuen Fenster).
Rechtliche Grundlagen
- Art. 104 & 104a Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über die Landwirtschaft (SR 910.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- § 51 Verfassung des Kantons Aargau (SAR 110.000)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (SAR 910.200)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (SAR 910.215)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Strukturverbesserungen (SAR 913.761)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg (SAR 422.617)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Aargauische Landwirtschaftliche Kreditkasse ALK-Verordnung (SAR 911.351)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnungen über Direktzahlungen und Beiträge (SAR 914.111)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über den Weinbau (SAR 915.712)(öffnet in einem neuen Fenster)