Reinigungspflicht seit dem 1. Mai 2021
Seit Mai 2021 gilt am Hallwilersee eine Reinigungspflicht für Schiffe und Boote, die zuvor in einem anderen Gewässer lagen.
Invasive Arten in Gewässern werden oft unbemerkt mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Um die Verbreitung invasiver Neobiota im Hallwilersee zu verhindern, gilt für Boote am Hallwilersee eine Reinigungspflicht.
Invasive Arten, die sich an der Aussenhaut, im Motor oder im Kühlwasser von Booten aufhalten, können unbemerkt zwischen Gewässern verschleppt werden. Von Booten, die längere Zeit im Wasser liegen (mehrere Tage) und in verschiedene Gewässer transportiert werden, geht das grösste Risiko aus. Wenn eine invasive Art ein Gewässer einmal erreicht und eine stabile Population etabliert hat, ist sie meistens nicht mehr einzudämmen und es können grosse Schäden an Infrastruktur und Ökosystemen entstehen. Eine der problematischsten Arten, deren Einschleppung in den Hallwilersee befürchtet wird, ist die Quaggamuschel.
Seit Mai 2021 gilt am Hallwilersee eine Reinigungspflicht für Schiffe und Boote, die zuvor in einem anderen Gewässer lagen.
Ende 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau entschieden, dass Massnahmen zum Schutz des Hallwilersees vor invasiven, gebietsfremden Organismen umgesetzt werden sollen. Seit Mai 2021 werde folgende Massnahmen umgesetzt:
Für Boote mit einem Liege- oder Standplatz am Hallwilersee sind die unten beschriebenen vier Punkte zu beachten:
Formular - Bestätigung Bootsreinigung (PDF, 3 Seiten, 267 KB)
Kennzeichnungspflichtige Boote mit Wasserliegeplatz am Hallwilersee, die vorübergehend in ein anderes Gewässer verlegt werden (z.B. während den Ferien), sind beim zuständigen Stegwart und bei derjenigen Einwasserungsstelle, bei der sie später wieder eingewassert werden sollen, abzumelden (Formular Teil 1 (PDF, 3 Seiten, 267 KB)).
Alle kennzeichnungspflichtigen Boote müssen vor dem Einwassern in den Hallwilersee sachgemäss gereinigt werden (Formular Teil 2 (PDF, 3 Seiten, 267 KB)). Dies können Sie bevorzugt nach dem Auswassern am Ausgangsgewässer auf einem Bootswaschplatz erledigen oder vor dem Einwassern auf einem der geeigneten Bootswaschplätze in der Region Hallwilersee.
Auch für nicht kennzeichnungspflichtige Boote ist eine Reinigung dringend empfohlen.
Informationen zur sachgerechten Reinigung von Booten finden Sie unten. Wir empfehlen, Boote mit schwenkbarem oder ausfahrbarem Kiel (Hubkiel, Schwenkkiel, Kippkiel, Kielschwert usw.) auf einem Waschplatz mit Kran zu reinigen.
Name | Adresse | Öffnungszeiten |
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Softcarwash in Reinach | Softcarwash Reinach AG Mattenfeldstrasse 3 5734 Reinach | Mo–Fr 6.00–22.00 Uhr |
Feldgarage Seengen | Feldgarage Seengen Egliswilerstrasse 35 5707 Seengen www.feldgarage-seengen.ch | Mo–Sa Zeit siehe Homepage |
AXXCAR Gloor | AXXCAR Gloor Industriestrasse 4 5712 Beinwil am See www.axxcar.ch | 24/7 zugänglich (Münzautomat) |
Bootswerft Männich (Kran vorhanden) | Bootswerft Männich AG Seestrasse 82 5712 Beinwil am See www.maennich.ch | Reinigung nach Terminvereinbarung |
Bootswerft Buri (Kran vorhanden) | Bootsbau Buri AG Sarmenstorferstrasse 2 5615 Fahrwangen www.bootsbauburi.ch | Reinigung nach Terminvereinbarung |
24h Autowaschanlage Seon | 24h Autowaschanlage Industrie Birren 5703 Seon | 24/7 zugänglich |
Weitere Informationen:
Kennzeichnungspflichtige Boote mit einem Wasserliegeplatz am Hallwilersee, die zuvor auf einem anderen Gewässer lagen, müssen vor der Einwasserung am Hallwilersee durch die Betreiber der Einwasserungsstellen auf ihre Sauberkeit kontrolliert werden. Ihnen als Bootshaltende entstehen keine Kosten für die Kontrolle. Nach einer Kontrolle ohne Beanstandungen erhalten Sie eine Bestätigung (Formular Teil 3 (PDF, 3 Seiten, 267 KB)) und können Ihr Boot in Beinwil am See oder in Meisterschwanden einwassern.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig im Voraus einen Termin. Boote mit schwenkbarem oder ausfahrbarem Kiel können nur an den Kontrollstellen, die über einen Kran verfügen, kontrolliert werden (Bootswerft Männich, Bootswerft Buri).
Checkliste für Schiffskontrollen (PDF, 1 Seite, 138 KB)
Kontrollen werden bei den gelisteten Einwasserungsstellen (Kontrollstellen) durchgeführt:
Ort | Name | Kontakt | Verfügbarkeit |
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Beinwil am See | Bootswerft Männich AG | Bootswerft Männich AG Seestrasse 82 5712 Beinwil am See Tel: 062 771 10 40 E-Mail: info@maennich.ch | www.maennich.ch |
Beinwil am See | Segelclub Hallwil | Segelclub Hallwil Christian Stalder Ringstrasse Nord 36A 5600 Lenzburg Tel: 079 409 84 17 E-Mail: stalderch@bluewin.ch | Nach Vereinbarung |
Meisterschwanden | Bootsbau Buri AG | Bootsbau Buri AG Sarmenstorferstrasse 21 5615 Fahrwangen Tel: 056 667 19 12 Email: info@bootsbauburi.ch | www.bootsbauburi.ch/ |
Meisterschwanden | Schifffahrtsgesellschaft Hallwilersee | Ueli Haller Delphinstrasse 28 5616 Meisterschwanden Tel: 056 667 00 01 oder 079 667 03 03 Email: uh@schifffahrthallwilersee.ch | Verfügbarkeit: Von April bis Oktober täglich, Termin nach Vereinbarung |
Kennzeichnungspflichtige Boote mit Wasserliegeplatz am Hallwilersee müssen nach der Rückkehr an Ihren Stegplatz beim zuständigen Stegwart retour gemeldet werden. Dem Stegwart ist das Formular mit der Sauberkeits-Bestätigung für das Boot vorzuweisen.
Boote ohne Liege- oder Standplatz am Hallwilersee dürfen nur mit einer Ausnahmebewilligung einwassern (z.B. Regatta, Bauarbeiten). Diese Boote müssen sich rechtzeitig im Voraus für eine Kontrolle anmelden (vgl. 3. Kontrolle vor dem Einwassern).
Auch beim Gewässerwechsel mit Wassersport- oder Fischereiausrüstung besteht die Gefahr, invasive Arten zu verschleppen. Es gilt daher vor jedem Gewässerwechsel: Ausrüstung kontrollieren, reinigen und trocknen lassen.
Ausserdem ist das Freilassen von Köderfischen verboten.
Weitere Informationen: