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Neobiota in Gewässern

Neobiota Schutzmassnahmen für den Hallwilersee

Eine gelbe Messboje schimmt auf der Oberfläche des Hallwilersees, im Hintergrund ist in der Ferne das Seeufer zu erkennen.
Foto: Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Invasive Arten in Gewässern werden oft unbemerkt mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Um die Verbreitung invasiver Neobiota im Hallwilersee zu verhindern, gilt für Boote am Hallwilersee eine Reinigungspflicht.

Eine Unterwasseraufnahme: Eine mit Quaggamuscheln überwachsene Rohrleitung am Seegrund.
Quaggamuscheln überwachsen in kürzester Zeit Rohre und andere wichtige Anlagen zur Trinkwassergewinnung (© Eawag, Linda Haltiner)

Verschleppungsgefahr durch Boote

Invasive Arten, die sich an der Aussenhaut, im Motor oder im Kühlwasser von Booten aufhalten, können unbemerkt zwischen Gewässern verschleppt werden. Von Booten, die längere Zeit im Wasser liegen (mehrere Tage) und in verschiedene Gewässer transportiert werden, geht das grösste Risiko aus. Wenn eine invasive Art ein Gewässer einmal erreicht und eine stabile Population etabliert hat, ist sie meistens nicht mehr einzudämmen und es können grosse Schäden an Infrastruktur und Ökosystemen entstehen. Eine der problematischsten Arten, deren Einschleppung in den Hallwilersee befürchtet wird, ist die Quaggamuschel.

Reinigungspflicht seit dem 1. Mai 2021

Seit Mai 2021 gilt am Hallwilersee eine Reinigungspflicht für Schiffe und Boote, die zuvor in einem anderen Gewässer lagen.

Massnahmen am Hallwilersee seit Mai 2021

Ende 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau entschieden, dass Massnahmen zum Schutz des Hallwilersees vor invasiven, gebietsfremden Organismen umgesetzt werden sollen. Seit Mai 2021 werde folgende Massnahmen umgesetzt:

  • Einführung einer Reinigungspflicht vor dem Einwassern in den Hallwilersee für Boote, welche zuvor in einem anderen Gewässer lagen.
  • Einführung von obligatorischen Kontrollen vor dem Einwassern für kennzeichnungspflichtige Boote mit Wasserliegeplatz nach dem Aufenthalt auf einem anderen Gewässer.
  • Angebot für Bootswaschmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit Autowaschanlagen und Werften in der Region Hallwilersee.
  • mit Plakaten an Einwasserungsstellen, Informationsschreiben an verschiedene Akteure, Merkblättern und Informationsveranstaltungen.
  • Umsetzungskontrolle der Informationsmassnahmen und Einwasserungskontrollen, sowie biologisches Monitoring hinsichtlich des Auftretens von neuen Neobiota.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie ein Boot am Hallwilersee einwassern möchten?

Für Boote mit einem Liege- oder Standplatz am Hallwilersee sind die unten beschriebenen vier Punkte zu beachten:

Formular - Bestätigung Bootsreinigung (PDF, 3 Seiten, 267 KB)

1. Abmeldung

Kennzeichnungspflichtige Boote mit Wasserliegeplatz am Hallwilersee, die vorübergehend in ein anderes Gewässer verlegt werden (z.B. während den Ferien), sind beim zuständigen Stegwart und bei derjenigen Einwasserungsstelle, bei der sie später wieder eingewassert werden sollen, abzumelden (Formular Teil 1 (PDF, 3 Seiten, 267 KB)).

2. Reinigung

Alle kennzeichnungspflichtigen Boote müssen vor dem Einwassern in den Hallwilersee sachgemäss gereinigt werden (Formular Teil 2 (PDF, 3 Seiten, 267 KB)). Dies können Sie bevorzugt nach dem Auswassern am Ausgangsgewässer auf einem Bootswaschplatz erledigen oder vor dem Einwassern auf einem der geeigneten Bootswaschplätze in der Region Hallwilersee.

Auch für nicht kennzeichnungspflichtige Boote ist eine Reinigung dringend empfohlen.

Informationen zur sachgerechten Reinigung von Booten finden Sie unten. Wir empfehlen, Boote mit schwenkbarem oder ausfahrbarem Kiel (Hubkiel, Schwenkkiel, Kippkiel, Kielschwert usw.) auf einem Waschplatz mit Kran zu reinigen.

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Waschanlagen
NameAdresseÖffnungszeiten
Softcarwash in ReinachSoftcarwash Reinach AG
Mattenfeldstrasse 3
5734 Reinach
Mo–Fr
6.00–22.00 Uhr
Feldgarage SeengenFeldgarage Seengen
Egliswilerstrasse 35
5707 Seengen
www.feldgarage-seengen.ch
Mo–Sa
Zeit siehe Homepage
AXXCAR GloorAXXCAR Gloor
Industriestrasse 4
5712 Beinwil am See
www.axxcar.ch
24/7 zugänglich
(Münzautomat)
Bootswerft Männich
(Kran vorhanden)
Bootswerft Männich AG
Seestrasse 82
5712 Beinwil am See
www.maennich.ch
Reinigung
nach Terminvereinbarung
Bootswerft Buri
(Kran vorhanden)
Bootsbau Buri AG
Sarmenstorferstrasse 2
5615 Fahrwangen
www.bootsbauburi.ch
Reinigung
nach Terminvereinbarung
24h Autowaschanlage Seon24h Autowaschanlage Industrie
Birren
5703 Seon
24/7 zugänglich

Weitere Informationen:

3. Kontrolle vor dem Einwassern

Kennzeichnungspflichtige Boote mit einem Wasserliegeplatz am Hallwilersee, die zuvor auf einem anderen Gewässer lagen, müssen vor der Einwasserung am Hallwilersee durch die Betreiber der Einwasserungsstellen auf ihre Sauberkeit kontrolliert werden. Ihnen als Bootshaltende entstehen keine Kosten für die Kontrolle. Nach einer Kontrolle ohne Beanstandungen erhalten Sie eine Bestätigung (Formular Teil 3 (PDF, 3 Seiten, 267 KB)) und können Ihr Boot in Beinwil am See oder in Meisterschwanden einwassern.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig im Voraus einen Termin. Boote mit schwenkbarem oder ausfahrbarem Kiel können nur an den Kontrollstellen, die über einen Kran verfügen, kontrolliert werden (Bootswerft Männich, Bootswerft Buri).

Checkliste für Schiffskontrollen (PDF, 1 Seite, 138 KB)

Kontrollen werden bei den gelisteten Einwasserungsstellen (Kontrollstellen) durchgeführt:

Einwasserungsstellen
OrtNameKontaktVerfügbarkeit
Beinwil am SeeBootswerft Männich AGBootswerft Männich AG
Seestrasse 82
5712 Beinwil am See
Tel: 062 771 10 40
E-Mail: info@maennich.ch
www.maennich.ch
Beinwil am SeeSegelclub HallwilSegelclub Hallwil
Christian Stalder
Ringstrasse Nord 36A
5600 Lenzburg
Tel: 079 409 84 17
E-Mail: stalderch@bluewin.ch
Nach Vereinbarung
MeisterschwandenBootsbau Buri AGBootsbau Buri AG
Sarmenstorferstrasse 21
5615 Fahrwangen
Tel: 056 667 19 12
Email: info@bootsbauburi.ch
www.bootsbauburi.ch/
MeisterschwandenSchifffahrtsgesellschaft HallwilerseeUeli Haller
Delphinstrasse 28
5616 Meisterschwanden
Tel: 056 667 00 01 oder 079 667 03 03
Email: uh@schifffahrthallwilersee.ch
Verfügbarkeit: Von April bis Oktober täglich, Termin nach Vereinbarung

4. Retour-Meldung

Kennzeichnungspflichtige Boote mit Wasserliegeplatz am Hallwilersee müssen nach der Rückkehr an Ihren Stegplatz beim zuständigen Stegwart retour gemeldet werden. Dem Stegwart ist das Formular mit der Sauberkeits-Bestätigung für das Boot vorzuweisen.

Boote ohne Liege- oder Standplatz am Hallwilersee dürfen nur mit einer Ausnahmebewilligung einwassern (z.B. Regatta, Bauarbeiten). Diese Boote müssen sich rechtzeitig im Voraus für eine Kontrolle anmelden (vgl. 3. Kontrolle vor dem Einwassern).

Weitere Verschleppungsgefahren

Auch beim Gewässerwechsel mit Wassersport- oder Fischereiausrüstung besteht die Gefahr, invasive Arten zu verschleppen. Es gilt daher vor jedem Gewässerwechsel: Ausrüstung kontrollieren, reinigen und trocknen lassen.

Ausserdem ist das Freilassen von Köderfischen verboten.

Weitere Informationen: