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Neobiota in Gewässern

Vorsicht blinde Passagiere

Illustration von Seewasser, auf dem ein Boot und ein Standup-Paddler sind. Orange Punkte am Stand-up Padelbrett und am Bootsunterleib machen auf unbemerkte Neobiota im Gewässer aufmerksam.
Kanton Aargau

Invasive Neobiota in Gewässern sind besonders schwierig einzudämmen. Bereits kleinste Pflanzenteile oder Laich können an Wassersportgeräten und Booten anhaften und in andere Gewässer gelangen. Helfen Sie mit, die Verbreitung von invasiven Neobiota in unseren Gewässern zu verhindern.

Worum geht es?

Ein Foto von einem Boot auf dem Hallwilersee. Daneben ist auf dem Bootssteg ein Plakat der Kampagne "Vorsicht blinde Passagiere" aufgehängt.
Informationsplakat am Hallwilersee. © Ruedi Gautschi

Neobiota kommen auch in den Schweizer Gewässern vor. Oft werden sie unbemerkt durch den Menschen verbreitet und beispielsweise mit Booten, Wassersport­ oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Jeder kann mithelfen, die Ausbreitung dieser Organismen zu verhindern.

Verschiedene Arten wie die Quaggamuschel, das Schmalrohr und die Schwarzmundgrundel können durch Wassersportler und Schiffahrt verschleppt werden und sich weiter vermehren. Jede Art verursacht andere Probleme für Mensch, Umwelt und Infrastruktur. Genaue Informationen zu den Arten finden Sie in unseren Artenportraits.

Vorbeugung ist entscheidend

Einige invasive Neobiota richten in Gewässern jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe an. Sie können Infrastrukturen beschädigen und einheimische Tier­ und Pflanzenarten verdrängen. Sind diese Arten erst einmal in einem Gewässer angekommen, kann man sie kaum noch eindämmen. Vorbeugung ist somit die wichtigste Massnahme.

Am Hallwilersee gilt daher seit Mai 2021 eine Reinigungspflicht für Schiffe, die zuvor in einem anderen Gewässer lagen.

Das können Sie tun

Fischer, Wassersportler und Taucher die gerne verschiedene Gewässer besuchen, können besonders mithelfen, die Verbreitung von Neobiota zu verhindern.

Wenn gebietsfremde Arten an Booten, Schwimmkörpern oder Ausrüstungsgegenständen haften bleiben, können sie unbeabsichtigt in andere Gewässer verschleppt werden. Auch im Wasser, das sich im Bootsrumpf sammelt oder in Wasserrückständen in der Ausrüstung können von Auge kaum sichtbare Lebewesen mitreisen (z.B. Larven von Muscheln). Köderfische dürfen nie freigelassen werden!

Helfen Sie mit diesen drei Schritten mit, die Verbreitung aquatischer Neobiota zu verhindern:

1. Kontrollieren

Kontrollieren Sie Bootsrumpf, -anhänger, Wassersport- und Fischereigeräte, Motor, Taue und Anker auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.

2. Reinigen

Reinigen Sie sämtliches Material gründlich mit Wasser. Nutzen Sie, wenn möglich heisses Wasser. Boote möglichst mit Hochdruckreiniger reinigen. Die Reinigung muss auf einem Platz mit Anschluss an die Kanalisation durchgeführt werden. Lassen Sie Bilgen- und Restwasser am Ursprungsgewässer vollständig ab.

Wichtige Links

3. Trocknen

Trocknen Sie Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

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Informationskampagne

Es ist ein blau-weisses Plakat mit einem Boot, einem Standup-Padler und einem Taucher und einem Angelhaken. Bei allen wird mit einem orangen Kreis auf die Gefahr von Verschleppung invasives Arten aufmerksam gemacht.
Kanton Aargau

Um das Risiko einer weiteren Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Schweizer Gewässern zu mindern, führen die Kantone eine gemeinsame Präventionskampagne durch. Der Kanton Aargau stellt den Gemeinden kostenlos Plakate zur Verfügung, um die Bevölkerung an geeigneten Stellen (z.B. Einwasserungsstellen, Bade- und Picknick-Plätze, Clubhäuser von Wassersportvereinen) über die empfohlenen Massnahmen zu informieren.

Die Gemeinden können das Plakat via Formular jeweils für das laufende Jahr bestellen. Der Bestellschluss ist jeweils Ende April und die Lieferung erfolgt im Mai.

Plakat und Broschüre zum Download