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Gymnasium

Aufnahmebedingungen

Um an ein Gymnasium aufgenommen zu werden, ist ein Abschluss der Bezirksschule oder eine gleichwertige Vorbildung nötig. Die Aufnahme kann provisorisch oder definitiv erfolgen. Es werden in der Regel nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die beim Eintritt unter 18 Jahre alt sind.

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Andrea, Neue Kantonsschule Aarau. Foto: Alex Spichale

IB (International Baccalaureate Diploma)

"Ich war nach der Bez noch nicht bereit, meinen Beruf zu wählen. Heute bin ich froh, hab ich die Kanti gewählt: Ich weiss jetzt, was ich werden will."

Jungemit verschränkten Armen steht vor Sträuchern.
Enea, Kantonsschule Zofingen. Foto: Alex Spichale

Moderne Sprachen

"Ich besuche das Akzentfach Moderne Sprachen, weil ich mich für Sprachen interessiere. Als Freifach habe ich zusätzlich Italienisch gewählt."

Die Aufnahme ans Gymnasium erfolgt in der Regel nach erfolgreich abgeschlossener Bezirksschule. In diesem Fall ist keine Aufnahmeprüfung abzulegen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, aus anderen Schulen per Aufnahmeprüfung ins Gymnasium aufgenommen zu werden.

Für Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule

Die Aufnahme ans Gymnasium erfolgt in der Regel nach erfolgreich abgeschlossener Bezirksschule. In diesem Fall ist keine Aufnahmeprüfung abzulegen.

Provisorische Aufnahme

Erreichst du im ersten Semester der letzten Bezirksschulklasse in den übertrittsrelevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 4,7 sowie in den Kernfächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0, wirst du provisorisch ans Gymnasium aufgenommen, auch wenn du diese Anforderungen am Ende nicht mehr erreichst. Nach der provisorischen Aufnahme folgt eine Probezeit von einem halben Jahr.

Definitive Aufnahme

Erreichst du am Ende der letzten Bezirksschulklasse in den übertrittsrelevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 4,7 sowie in den Kernfächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0, wirst du definitiv ans Gymnasium aufgenommen. Die definitive Aufnahme gilt auch, wenn du im ersten Semester den Notendurchschnitt von 4,7 oder die Noten 4,0 in Mathematik und Deutsch nicht erreicht hast. Nach der definitiven Aufnahme folgt keine Probezeit.

Berechnung des übertrittsrelevanten Notendurchschnitts

Der übertrittsrelevante Notendurchschnitt wird aus den Noten im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den folgenden Fächern berechnet:

  • Deutsch, Mathematik, Natur und Technik, "Räume, Zeiten Gesellschaften" (zählen doppelt)
  • Englisch, Französisch (zählen einfach)
  • Politische Bildung, "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt", Medien und Informatik
    Aus den drei Noten in den Fächern Politische Bildung, "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt", Medien und Informatik wird der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Diese Note zählt einfach.
  • Musik, Bewegung und Sport, Wahlpflichtfach
    Aus den drei Noten in den Fächern Musik, Bewegung und Sport und Wahlpflichtfach Bildnerisches Gestalten oder Textiles und Technisches Gestalten wird der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Diese Note zählt einfach.
    Hat die Schülerin / der Schüler das Wahlpflichtfach Projekte und Recherchen besucht, wird aus den zwei Noten in den Fächern Musik und Bewegung und Sport der arithmetische Durchschnitt berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet.

Aufnahmeprüfung

Hast du die Noten für eine Aufnahme am Gymnasium nicht erreicht, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Diese kann allerdings erst im Jahr nach dem Bezirksschulabschluss abgelegt werden. Bei Bestehen wirst du definitiv ans Gymnasium aufgenommen.

Willst du dich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten, findest du hier ältere Aufnahmeprüfungen, die du zur Übung lösen kannst.

Gültigkeit

Der erreichte Notenschnitt mit einer genügenden Note in den Kernfächern Mathematik und Deutsch oder eine bestandene Aufnahmeprüfung berechtigen zu einer einmaligen Aufnahme an einen Mittelschullehrgang. Der Eintritt ins Aargauer Mittelschulsystem kann in einem der beiden auf die Abschlussklasse oder Aufnahmeprüfung folgenden Schuljahre erfolgen.

Für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen

Wenn du aus einer Privatschule kommst, neu in den Kanton Aargau gezogen bist oder wenn du dich im Vorjahr nicht über den benötigten Notenschnitt aus der Bezirksschule qualifizieren konntest, steht dir die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium offen.

Zur Aufnahmeprüfung für das Gymnasium wirst du zugelassen wenn…

  • du zum Zeitpunkt eines Eintritts ins Gymnasium nicht älter als 18 Jahre alt bist
  • du im Prüfungsjahr nicht die Abschlussklasse einer aargauischen Bezirksschule besuchst
  • du neun Schuljahre absolviert und eine Schule, die gleichwertig zu einer Bezirksschule ist, besucht hast

Bei Bestehen der Aufnahmeprüfung wirst du definitiv in das Gymnasium aufgenommen.

Willst du dich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten, findest du hier ältere Aufnahmeprüfungen, die du zur Übung lösen kannst.

Gültigkeit

Eine bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zu einer einmaligen Aufnahme an einen Mittelschullehrgang. Der Eintritt ins Aargauer Mittelschulsystem kann in einem der beiden auf die Aufnahmeprüfung folgenden Schuljahre erfolgen.