Aus einer Hand: Profitieren Sie von unserer umfangreichen Beratung für Wohn-, Industrie- und Gewerbebauten, Landwirtschaft sowie Schutzprojekte und kirchliche Bauten.
Sie erhalten von uns Projektberatung, Gebäudeanalysen und Machbarkeitsstudien. Darüber hinaus stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei der Bauausführung zur Seite und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Unsere qualifizierten, neutralen Energiefachpersonen beantworten Ihre Fragen und beraten Sie gern rund um die Förderangebote des Kantons Aargau.
Rufen Sie uns einfach gratis an unter 062 835 45 40 oder senden Sie uns eine E-Mail an energieberatung@ag.ch
Was Sie vor einer Beratung wissen sollten
Die beschriebenen Beratungen werden von qualifizierten und neutralen Energiefachpersonen durchgeführt und vom Kanton Aargau oder vom Bund finanziell unterstützt. Damit haben Sie als Bauherrschaft die Sicherheit, von ausgewählten, hoch qualifizierten Fachleuten beraten zu werden. Die Energieberaterinnen und Energieberater sind von der energieberatungAARGAU beauftragt und stehen in einem Vertragsverhältnis mit dem Kanton Aargau.
Der Kanton Aargau beteiligt sich an den Kosten vieler Beratungsleistungen (siehe unten). Nach erfolgreichem Abschluss der Beratung durch die Energiefachpersonen zahlt der Kanton Aargau seinen Beitrag direkt an die Energieberaterinnen und Energieberater aus.
Welche Voraussetzungen für eine Energieberatung erfüllt sein müssen und welche weiteren Förderungen es gibt, erfahren Sie im Förderprogramm (PDF, 35 Seiten, 4,7 MB).
Qualität an erster Stelle
Um für die energieberatungAARGAU tätig sein zu können, müssen die Energieberaterinnen und Energieberater hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer Ausbildung und Erfahrung erfüllen. Die Energiefachpersonen stellen dem Kanton alle erstellten Berichte zur Verfügung. Um eine bestmögliche Qualität zu garantieren, überprüfen wir die Berichte stichprobenartig.
Sagen Sie uns Ihre Meinung!
Sie haben nach Beratungen die Möglichkeit, der energieberatungAARGAU in einer anonymen Umfrage ein Feedback zum Beratungsangebot und zur Umsetzung zu geben. Das hilft uns dabei, die Qualität unserer Beratungen stetig zu verbessern.
Folgeaufträge
Häufig ergeben sich aus der Energieberatung Folgeaufträge. Diese dürfen die Energieberaterinnen und Energieberatern nur annehmen, wenn die ratsuchende Person dies ausdrücklich wünscht. Ausserdem müssen die Energieberaterinnen und -berater darauf hinweisen, dass Folgeaufträge nicht im Rahmen des Energieberatungsauftrags ausgeführt werden. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Ratsuchenden und der Energiefachperson ist privatrechtlicher Natur.
Ingenieurdienstleistungen
Bei den Beratungsleistungen der Energiefachpersonen handelt es sich nicht um Ingenieurdienstleistungen im Sinne von Ausschreibungs- oder Ausführungsplanungen.