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SDG 5: Geschlechtergleichheit

Logo SDG 5: Geschlechtergleichheit

SDG 5 Ziel: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 5: Entwicklungsstand im Kanton Aargau

Bei der Geschlechtergleichstellung gibt es im Kanton Aargau Fortschritte, sie ist aber noch nicht erreicht. Sowohl in der Wirtschaft als auch in der Politik sind Frauen in den Entscheidungsgremien nach wie vor untervertreten. Männer haben in der Wirtschaft deutlich häufiger eine leitende Funktion inne als Frauen: Der Frauenanteil in Kaderpositionen liegt im Aargau bei knapp einem Drittel. In der Politik nimmt der Frauenanteil zwar stetig zu, Frauen sind aber immer noch unterrepräsentiert. Im Grossen Rat liegt der Frauenanteil bei knapp einem Drittel, bei den Nationalratswahlen 2019 konnte sich der Frauenanteil fast verdoppeln und liegt nun bei knapp 44 Prozent. Auch wenn mehr Männer Teilzeit arbeiten als noch vor zehn Jahren, lebt über die Hälfte aller Paare im Aargau in einer traditionell geprägten Rollenverteilung. Frauen arbeiten insbesondere aufgrund der Kinderbetreuung deutlich häufiger Teilzeit als Männer. Es ist davon auszugehen, dass Frauen auch mehr unter häuslicher Gewalt leiden, welche seit 2017 im Aargau leicht angestiegen ist. 2017 wurde die Fachstelle Familie und Gleichstellung mit der Fachstelle Alter zur neuen Fachstelle Alter und Familie zusammengelegt. Im Jahr darauf unterzeichnete der Kanton die Charta "Lohngleichheit im öffentlichen Sektor", wodurch er sich verpflichtet, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann regelmässig zu überprüfen.

Der Entwicklungsstand des SDGs 5 basiert auf den Fakten folgender Themenbereiche:

SDG 5: Schweizer Unterziele mit Relevanz für den Kanton Aargau

Die ausgewählten Schweizer Unterziele des SDG 5 (Stand Oktober 2020) sind für die Kantone relevant und unterstützen bei der Einordnung des beschriebenen Entwicklungsstands.

  • 5.1 Keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
  • 5.2 Alle Formen von Gewalt und Ausbeutung aufgrund des Geschlechts beenden.
  • 5.3 Zwangsheirat und Genitalverstümmelung abschaffen.
  • 5.4 Erwerbsarbeit und unbezahlte Haus- und Familienarbeit sind ausgewogener auf die Geschlechter verteilt.
  • 5.5 Volle und wirksame Teilhabe von Frauen in sämtlichen Bereichen gewährleisten.
  • 5.b Berufs- und Studienwahl geschlechts- und herkunftsunabhängig gestalten.
  • 5.c Frauen und Männer sind gleichberechtigt, ihre Gleichstellung ist gewährleistet.

SDG 5: Beziehungen mit anderen SDGs (generisch formuliert)

Die allgemeingültige (generische) Beschreibung der Beziehungen des SDG 5 mit anderen SDGs zeigt wichtige Zusammenhänge und kann Hinweise auf mögliche Handlungsansätze geben

Die Förderung von Frauen in der Wirtschaft, etwa durch Lohngleichheit (gleicher Lohn für gleiche Leistung), familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen und bedarfsgerechten Angeboten in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung, ist eine zentrale Bedingung für die Gleichstellung von Mann und Frau. Die Integration fremdsprachiger Frauen ist ein weiterer Faktor für Gleichstellung sowie auch die Gewährleistung starker staatlicher Institutionen zum Schutz von Frauen vor Gewalt in allen Lebensbelangen.

Bestehende Geschlechterungerechtigkeit führt zu erhöhter Armutsgefährdung von Frauen. Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts können das psychische Wohlbefinden negativ beeinflussen, wohingegen eine volle Ausschöpfung des weiblichen (und gut ausgebildeten) Arbeitskräftepotenzials die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht. Schliesslich fördert die Geschlechtergerechtigkeit auch den sozialen Zusammenhalt.

Bericht Nachhaltige Entwicklung im Kanton Aargau 2020

Symbolbilder verschiedener Themenbereiche der Nachhaltigkeit.

Bericht Nachhaltige Entwicklung 2020 (PDF, 154 Seiten, 9,8 MB)

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Keyvisual AG Agenda 2030.

Der Kanton Aargau trägt gemeinsam mit dem Bund zur Umsetzung der UNO-Agenda 2030 bei.

Impressum

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