Familienpolitik im Kanton Aargau
Die Familienpolitik im Kanton Aargau liegt primär im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Auf kantonaler und nationaler Ebene gibt es verschiedene übergeordnete Rechtserlasse und strategische Orientierungspunkte für die Familienpolitik im Kanton Aargau.
Familien erbringen in erheblichem Mass Leistungen für die Gemeinschaft. Sie erziehen, vermitteln Wissen und Werthaltungen und sorgen dafür, dass durch den Nachwuchs die lebensnotwendige Erneuerung in Wirtschaft, Kultur und Politik hineingetragen wird. Damit sind starke Familien eine wichtige Voraussetzung für die Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen der Zukunft.
Viele Familien stehen aufgrund von sich verändernden Gesellschafts-, Wirtschafts- und Familienstrukturen vor Herausforderungen wie z.B.: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Förderung der Kinder in der Frühen Kindheit oder Scheidungen. Lösungen und Unterstützungsleistungen für diese Herausforderungen suchen Familien in ihren Wohngemeinden.
Gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen haben dazu geführt, dass neben der klassischen bürgerlichen Kleinfamilie eine Vielfalt an Familienformen, wie Einelternfamilien oder Patchwork-Familien, existieren. In unserer hoch individualisierten Gesellschaft werden familiäre Beziehungen unterschiedlich gelebt und in jeder Familie individuell je nach Lebenssituation und -abschnitt neu definiert.
Familienpolitik betrifft Kinder und Jugendliche und ihre Betreuungspersonen, die einen wesentlichen Beitrag zu ihrer Betreuung, Sozialisation und Erziehung beitragen. Familienpolitik schafft Rahmenbedingungen, die Familien in ihren Kernaufgaben - Kinder erziehen, versorgen, betreuen, schützen und fördern - stärken. Die Familienpolitik orientiert sich nicht an der gelebten Familienform, sondern daran Familien zu fördern, damit diese möglichst selbstständig ihre Funktion wahrnehmen können und das Kindeswohl gesichert ist. Dies entlastet auch den Staat.
Die kantonale Familienpolitik besteht aus:
Entwicklungsleitbild des Regierungsrats 2021-2030
Massnahmen der Familienpolitik haben gemäss dem aktuellen Entwicklungsleitbild 2021-2030 des Regierungsrats einen prominenten Stellenwert bei der Erreichung der strategischen Ziele. Die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel mittels der Unterstützung der Gemeinden beim Kinderbetreuungsangebot, ist eine zentrale Massnahme zur Verwirklichung des strategischen Ziels "Wohnen und Arbeiten" bis ins Jahr 2030 stärker zu verknüpfen. Ebenfalls verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die Bildungschancen weiter zu erhöhen, zum Beispiel durch das Pilotprojekt Deutschförderung vor dem Kindergarten.
Aargau 2030
Mit dem Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort" (kurz: "Aargau 2030") will der Regierungsrat die Rahmenbedingungen für den Standort Aargau im Einklang mit dem Entwicklungsleitbild (ELB) 2021–2030 weiter verbessern (Medienkonferenz vom 28. April 2021, Newsletter vom 18. November 2021).
Im Teilprojekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf analysiert eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit externer Unterstützung die Situation der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Aargau. Eine Initialstudie erhebt Angebot und Nachfrage der verschiedenen Betreuungsformen und liefert eine Übersicht über Umfang und Ausgestaltung der Angebote, die Finanzierungsmodelle und Qualitätsvorgaben in den Gemeinden.
Mit der Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verfolgt der Regierungsrat zwei Ziele: Die Optimierung des Angebots für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung soll dazu beitragen, dass Wohnen und Arbeiten im Kanton Aargau stärker verknüpft werden. Mit einem bedarfsgerecht und bezahlbar ausgestalteten Betreuungsangebot kann das in der ansässigen Bevölkerung vorhandene Fachkräftepotenzial besser genutzt werden. Eine qualitativ hochstehende frühe Förderung in den Angeboten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung kann die Bildungschancen weiter erhöhen.
Verfassung Kanton Aargau
Gemäss verschiedenen Artikeln der kantonalen Verfassung hat der Kanton die Aufgabe, Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien zu unterstützen und zu stärken. Generell trifft der Kanton Vorkehrungen zur Erhaltung und zur Stärkung der Familien (Verfassung des Kantons Aargau Art. 38, Abs. 1). Der Kanton unterstützt die Eltern bei der Erziehung und der Bildung der Kinder (Verfassung des Kantons Aargau Art. 28, Abs. 2) und er fördert die Erwachsenenbildung (Verfassung des Kantons Aargau Art. 30, Abs. 4), das kulturelle Schaffen sowie das Gemeinschaftsleben (Verfassung des Kantons Aargau Art. 36, Abs. 1). Gemäss kantonaler Verfassung hat jedes Kind Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung (Art. 28, Abs. 1).
Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG)
Gemäss dem Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) sind die Gemeinden verpflichtet ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen und die Qualität zu sichern. Zudem gibt es einkommensabhängige Tarifsysteme. Der Kanton kann die Gemeinden bei der Umsetzung des KiBeG unterstützen.
Sozialplanung 2015
Der Kanton stärkt die aktive Zusammenarbeit in der Familienpolitik, koordiniert die Familienpolitik als Querschnittsaufgabe und stellt den Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren sicher (SOPLA 2015).
- Familienbericht 2008 Kanton Aargau (PDF, 56 Seiten, 572 KB) (PDF, 586 KB)
- Familienbericht 2017 Bund
- Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen EKFF
Rechtliche Grundlagen
Bundesebene
Kantonsebene
- Verfassung des Kantons Aargau § 28 Abs. 2 & § 38 Abs. 1 und Abs. 2 (SAR 110.000)
- Kinderbetreuungsgesetz KiBeG