Aufsicht und Bewilligung im Rahmen des Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG)
Das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Es verpflichtet die Gemeinden unter anderem zur Festlegung von Qualitätsstandards und der Aufsicht der Einrichtungen.
Fachunterlage Aufsicht und Bewilligung
In der Fachunterlage Aufsicht und Bewilligung (PDF, Fachunterlage KiBeG; Aufsicht und Bewilligung Kinderbetreuung; Strafregister, PAVO, 424 KB) werden Rechte und Pflichten der Gemeinden sowie der Trägerschaften bei der Meldung, Bewilligung und Aufsicht der Angebote beschrieben.
Bei Fragen und Unklarheiten
Haben Sie spezifische Fragen zu Aufsicht und Bewilligung oder generell zum Kinderbetreuungsgesetz? Auf der Wissensplattform für Gemeinden (WPG) können Sie diese stellen oder falls diese bereits gestellt wurden, deren Beantwortung nachlesen. Der Zugang zur WPG erhalten ausschliesslich Aargauer Gemeinden.
Login Wissensplattform für Gemeinden
Zum Projektbeschrieb mit detaillierten Informationen
Häufig vorkommende Fragen zur Umsetzung des KiBeGs wurden im FAQ Umsetzung KiBeG in den Gemeinden. (PDF, 453 KB) gesammelt und beantwortet.