1.2 Grundsätze des Verwaltungsverfahrens
Das Sozialhilferecht ist Teil des Verwaltungsrechts. Bei Verwaltungsverfahren gelten folgende Verfahrensmaximen, nach denen sich ein Verfahren richten soll:
Das Sozialhilferecht ist Teil des Verwaltungsrechts. Bei Verwaltungsverfahren gelten folgende Verfahrensmaximen, nach denen sich ein Verfahren richten soll: