2. Sozialhilfeverfahren und Anspruchsvoraussetzungen
Ein Sozialhilfeverfahren spielt sich in verschiedenen Phasen ab. Es wird auf Gesuch hin eingeleitet. In der Folge klärt die Sozialbehörde ihre Zuständigkeit, stellt den Sachverhalt fest und gewährt das rechtliche Gehör. Im Anschluss ist eine Verfügung zu erlassen.
Ein Sozialhilfeverfahren spielt sich in verschiedenen Phasen ab. Es wird auf Gesuch hin eingeleitet. In der Folge klärt die Sozialbehörde ihre Zuständigkeit, stellt den Sachverhalt fest und gewährt das rechtliche Gehör. Im Anschluss ist eine Verfügung zu erlassen.