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Integration

Sprachförderung im Kanton Aargau

Ausreichende Kompetenzen in der Lokalsprache sind eine zentrale Voraussetzung für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben und bilden die Basis für individuelle Integrationsprozesse. Migrantinnen und Migranten sollen lernen, sich in Alltagssituationen im öffentlichen, privaten oder beruflichen Bereich zu verständigen und zurechtzufinden.

Mit dem übergeordneten Ziel, die Deutschkenntnisse der im Kanton ansässigen, ausländischen Wohnbevölkerung zu verbessern, subventioniert der Kanton im Rahmen der spezifischen Integrationsförderung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) bedarfsgerechte Sprachförderangebote, welche die Regelstrukturen sinnvoll ergänzen und bestehende Lücken schliessen.

Deutsch lernen - subventionierte Deutschkurse

In Ergänzung zu den Sprachangeboten in den Regelstrukturen sowie auf dem freien Markt stellt der Kanton Aargau verschiedene zielgruppenspezifische und bedarfsgerechte Sprachförderangebote bereit. So wird sichergestellt, dass Migrantinnen und Migranten im Kanton Aargau für ihre Integration einen strukturierten, qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Deutschkurs bis Sprachniveau B1 besuchen können. Zurzeit werden folgende Kursformate vom Kanton subventioniert, d.h. objektfinanziert:

  • Alphabetisierungskurse in Aarau und Baden mit flankierender Kinderbetreuung
  • Deutsch A1 Intensiv Plus (ehemals Deutsch- und Integrationskurs) (A1) in Aarau und Baden mit flankierender Kinderbetreuung
  • Abend- und Samstagskurse (A1-B1) an 6 regionalen Standorten (Aarau, Baden, Wohlen, Sins, Rheinfelden, Reinach)
  • Integrationskurse Grundkompetenzen für Jugendliche und junge Erwachsene (16-25 J.) in Aarau und Baden
  • Lokale Deutschkurse für Frauen mit Kinderbetreuung und Mutter-Kind-Deutschkurse in verschiedenen Gemeinden

Die subventionierten Deutschkurse richten sich an alle Migrantinnen und Migranten ab 16 Jahren, die rechtmässig im Kanton Aargau wohnen. Die Anmeldung für die subventionierten Deutschkurse erfolgt direkt beim jeweiligen Sprachkursanbieter: Flyer subventionierte Deutschkurse (PDF, 2 Seiten, 1,2 MB)

Deutsch anwenden und sich vernetzen - Trainings- und Freiwilligenangebote

Im Kanton Aargau gibt es zahlreiche ehrenamtlich organisierte Trainings- und Freiwilligenangebote im Bereich Sprache, z.B. Konversationsangebote, Sprachtreffs, Sprach-Kaffees, bei denen die Anwendung der Sprache und die soziale Vernetzung im Mittelpunkt stehen. Diese Angebote stellen immer eine Ergänzung zu den strukturiert aufgebauten Deutschkursen dar und können einen strukturierten Deutschkurs nicht ersetzen.

Eine Übersicht zu den aktuellen vom Kanton subventionierten Angeboten und Projekten im Bereich "Soziale Integration" finden Sie auf der Webseite des Kantons.

Aktuelle Integrationsangebote im Bereich "Soziale Integration" finden Sie auch über die digitale Angebotsdokumentation auf der Website der Anlaufstelle Integration Aargau (AIA).

Sprachnachweis - anerkannte Sprachzertifikate und fide-Test

Kenntnisse in der Landessprache sind der Grundstein für eine erfolgreiche berufliche und soziale Integration. Aus diesem Grund ist seit der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Jahr 2019 ein entsprechender Nachweis von Sprachkompetenzen bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (B) oder einer Niederlassungsbewilligung (C) an Drittstaatsangehörige notwendig. Das für die jeweilige Situation erforderliche Deutschniveau ist rechtlich geregelt und im Merkblatt zum Nachweis von Sprachkompetenzen des Staatssekretariats für Migration (SEM) nachzulesen.

In den meisten Fällen braucht es für den Nachweis von Sprachkompetenzen ein vom Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkanntes Zertifikat. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt eine aktuelle Liste mit anerkannten Sprachzertifikaten und beantwortet Fragen zur Liste der anerkannten Sprachzertifikate.

Der Kanton Aargau empfiehlt als Sprachnachweis A1 – B1 den fide-Test. Auf der Website von fide finden Sie weitere Informationen zum fide-Test sowie eine Liste der Prüfungsinstitutionen im Kanton Aargau.

Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene (16 – 25 Jahre)

Spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene, die erst nach vollendetem 16. Lebensjahr in die Schweiz einreisen, können nicht mehr in die Volksschule eintreten. Für diese Altersgruppe gibt es neben den subventionierten Sprachförderangeboten (PDF, 2 Seiten, 1,2 MB) (z.B. Alphabetisierungskursen) spezifische Angebote im Bereich der Sprach- und Grundkompetenzförderung, welche auf die Brückenangebote der Regelstruktur (Brückenangebote der Kantonalen Schule für Berufsbildung, Integrationsvorlehre) vorbereiten.

Weitere Informationen finden Sie unter: Berufsvorbereitung - Kanton Aargau (ag.ch)

Angebote für Kinder (0-16 Jahre)

Sprachförderung im Vorschulalter (Frühe Kindheit)

Für Kinder, die mit einer anderen Familiensprache als Deutsch aufwachsen, ist es wichtig, möglichst früh in Kontakt mit der deutschen Sprache zu kommen. Kontakte mit deutschsprachigen Kindern, der Besuch einer Spielgruppe oder einer Kindertagesstätte (Kita) bieten Gelegenheit dazu.

Für familienergänzende Angebote und allfällige Finanzierungsmöglichkeiten ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Eine allfällige Kostenübernahme der Elternbeiträge als situationsbedingte Leistungen der Sozialhilfe kann durch den zuständigen Gemeindesozialdienst geprüft werden.

Informationen zu Kinderbetreuung und Spielgruppen in Deutsch und 16 weiteren Sprachen finden Sie unter: Partnerschaft und Kinder · Kinderbetreuung · Hallo Aargau (hallo-aargau.ch)

Eine Übersicht zu den Angeboten der Frühen Kindheit im Kanton Aargau finden Sie hier.

Informationen zur Projektförderung im KIP-Förderbereich "Frühe Kindheit" finden Sie auf unserer Website.

Sprachförderung im Rahmen der Volksschule

Für die Sprachförderung im Rahmen der Volksschule ist das Departement Bildung, Kultur und Sport zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter: Schule & Interkulturelles - Kanton Aargau (ag.ch)

Sprachförderkonzept

Für die strategische Umsetzung der Ziele im Bereich der Sprachförderung im Kanton Aargau ist das Amt für Migration und Integration zuständig. Das Konzept zur Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten im Kanton Aargau bildet die Grundlage für die Steuerung, Koordination, Organisation und Qualitätssicherung der kantonalen Sprachförderung auf Programmebene.

Das Sprachförderkonzept orientiert sich an denstrategischen Programmzielen von Bund und Kantonen und an den im Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) für KIP 3 dargelegten Grundprinzipien und Handlungsgrundsätzen. Eine weitere Grundlage bilden das Rahmencurriculum des Bundes für die sprachliche Förderung von Migrantinnen und Migranten sowie das fide Sprachförderkonzept.

Das Sprachförderkonzept hat zum Ziel, im Kanton Aargau eine breite, qualitativ hochwertige, gut koordinierte, bedarfsgerechte und zuhanden der unterschiedlichen Zielgruppen ausdifferenzierte Angebotspalette an Sprachförderangeboten bereitzustellen, aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.

Zudem soll das Sprachförderkonzept das gemeinsame Verständnis bezüglich einer wirksamen Sprachförderung im Rahmen der spezifischen Integrationsförderung stärken, damit die darin formulierten Strategien und Massnahmen von allen beteiligten Akteuren getragen und sinngemäss umgesetzt werden.

Sprachförderkonzept Kanton Aargau 2023 (PDF, 14 Seiten, 628 KB)

Weitere Informationen zum fide-Ansatz: fide für Behörden: fide / Der fide-Ansatz (fide-admin.ch)

Ausschreibung von Sprachförderangeboten und Projektförderung

Das objektfinanzierte, zentrale und regionale Sprachkursangebot wird im öffentlichen Submissionsverfahren ausgeschrieben, zuletzt für die KIP 3 Förderperiode im November 2022. Durch das öffentliche Submissionsverfahren wird gewährleistet, dass die subventionierten Kurse die kantonalen Vorgaben in Hinblick auf das Kursvolumen, die Kursgestaltung und die Qualitätssicherung einhalten.

Die Ausschreibungen werden auf der Plattform für öffentliches Beschaffungswesen www.simap.ch veröffentlicht. Als Anbieter solcher Kurse kommen qualifizierte Sprachschulen in Frage. Es können keine Auskünfte über Zeitpunkt einer Ausschreibung erteilt werden. Interessierten Sprachkursanbietern wird empfohlen, sich regelmässig auf www.simap.ch über aktuelle Veröffentlichungen zu informieren.

Zurzeit werden Alphabetisierungskurse und Deutsch-/Integrationskurse für neuzugezogene fremdsprachige Erwachsene in den Zentren Aarau und Baden sowie Abend- und Samstagskurse in fünf regionalen Standorten im Aargau durch den Kanton subventioniert und bereitgestellt.

Für die Bereitstellung und Durchführung von lokalen Deutschkursen für Frauen mit Kinderbetreuung oder Mutter-Kind-Deutschkursen (Doppelkurse für Mütter, Väter und deren Kinder) sind die Gemeinden zuständig. Sie eruieren den Bedarf an solchen Kursen und beauftragen für die Durchführung der Kurse einen dafür qualifizierten Sprachkursanbieter. Die Gemeinden können beim Kanton einen jährlichen Beitrag zur Mitfinanzierung der lokalen Deutschkurse für Frauen beantragen. Voraussetzung für eine Mitfinanzierung des Kantons ist die Einhaltung von Mindeststandards und Vorgaben, die seitens des Kursanbieters zu erfüllen sind.

Im Rahmen der Projektförderung "Soziale Integration" subventioniert der Kanton niederschwellige Projekte, die zum Ziel haben das Zusammenleben und den Austausch zwischen der einheimischen und der zugezogenen Bevölkerung zu fördern. Dazu gehören Freiwilligenangebote (Konversationsangebote, Treffpunkte, Ateliers etc.), bei denen die Anwendung der Sprache und die soziale Vernetzung im Mittelpunkt stehen.

Gesuche um Mitfinanzierung lokaler Deutschkurse oder um Projektbeiträge können jeweils zwischen Juli und September für das Folgejahr eingegeben werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Sprachförderung im Asyl- und Flüchtlingswesen

Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) und anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) (Zielgruppe IAS)

Die Sprachförderung von vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen (VA/FL) ab 16 Jahren findet seit 01. Mai 2019 im Rahmen der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) statt.

Im Rahmen der durchgehenden Fallführung werden vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge (VA/FL) gemäss ihrem individuellen Integrationsplan in für sie zielführende Deutschkurse zugewiesen. Die Kosten für den Besuch der Deutschkurse werden für Personen mit Integrationsplänen und darauf aufgeführten Kostengutsprachen vom Kanton übernommen. Die Finanzierung erfolgt in Form einer Subjektfinanzierung über die Integrationspauschale des Bundes. Durch das Inkrafttreten der Integrationsagenda Schweiz (IAS) im Jahr 2019 hat sich diese Integrationspauschale verdreifacht, wodurch auch mehr Mittel für die Sprachförderung zur Verfügung stehen.

Das Amt für Migration und Integration ist für die Initiierung des Integrationsprozesses (Deutsch Einstufungstest, Beratung zwecks Abklärung des individuellen Förderbedarfs, Erstellen des Integrationsplans, Erstzuweisung in eine Integrationsmassnahme), für die Beratung und für die Erteilung von Kostengutsprachen zuständig. Der zuständige Sozialdienst der Gemeinde kann personenbezogene Anfragen über die IT-Plattform IAS an das MIKA stellen. Weitere Anfragen sind an ias@ag.ch zu richten.

Ansprechperson für vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge (VA/FL) ist der zuständige Sozialdienst der Gemeinde bzw. die zuständige Betreuungsperson.

Weitere Informationen zur Sprachförderung im Rahmen der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz finden Sie auf unserer Website: Integrationsagenda Schweiz - Kanton Aargau

Frühzeitige Sprachförderung für Asylsuchende (Ausweis N) ab 2024

Die frühzeitige Sprachförderung für Personen im laufenden Asylverfahren (Ausweis N) ab 16 Jahren ist seit der Einführung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) im Jahre 2019 im Rahmen der dort zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen grundsätzlich möglich, jedoch nicht verpflichtend.

Seit Januar 2024 werden Personen mit Ausweis N systematisch über das Amt für Migration und Integration (MIKA) in Deutschkurse der spezifischen Integrationsförderung zugewiesen und bis Niveau A2 nach GER gefördert. Die frühzeitige Sprachförderung von Personen im laufenden Asylverfahren soll den Integrationsprozess im Sinne der Integrationsagenda Schweiz beschleunigen. Der zuständige Sozialdienst der Gemeinde kann personenbezogene Anfragen über die IT-Plattform IAS an das MIKA stellen.

Ansprechperson für Personen im laufenden Asylverfahren (Ausweis N) ist die zuständige Betreuungsperson bzw. der Sozialdienst der Gemeinde.

Personen mit Ausweis N, welche nach 01.05.2019 eingereist sind und noch kein Dossier auf der IT-Plattform IAS besitzen, können durch die zuständige Betreuung bzw. Fallführung der Gemeinde via ias@ag.ch (Betreff: Sprachkurse für N; Zemis-Nr.) gemeldet werden, wenn sie das Sprachniveau A2 noch nicht abgeschlossen haben, nicht über die Arbeitslosenversicherung angemeldet sind und sich noch nicht im systematischen Verfahren der frühzeitigen Sprachförderung befinden.

Weitere Informationen zur frühzeitigen Sprachförderung von Personen im laufenden Asylverfahren (Ausweis N) finden Sie im Factsheet. (PDF, 2 Seiten, 74 KB)

Sprachförderung für Personen mit Status S im Rahmen des Programm S

Die Sprachförderung von Personen mit Status S ab 16 Jahren findet im Rahmen des kantonalen Umsetzungskonzepts zum Bundesprogramm "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Status S" (Programm S) statt.

Personen mit Status S werden gemäss ihrem individuellen Integrationsplan in für sie zielführende Deutschkurse zugewiesen. Die Kosten für den Besuch der Deutschkurse werden für Personen mit Integrationsplänen und darauf aufgeführten Kostengutsprachen vom Kanton übernommen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge des Bundes im Rahmen der Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Status S.

Das Amt für Migration und Integration ist für die Initiierung des Integrationsprozesses (Deutsch Einstufungstest, Beratung zwecks Abklärung des individuellen Förderbedarfs, Erstellen des Integrationsplans, Erstzuweisung in eine Integrationsmassnahme), für die Beratung und für die Erteilung von Kostengutsprachen zuständig.

Der zuständige Sozialdienst der Gemeinde kann personenbezogene Anfragen über die IT-Plattform IAS an das MIKA stellen. Weitere Anfragen sind an integration@ag.ch zu richten.

Ansprechperson für Personen mit Status S ist der zuständige Sozialdienst der Gemeinde bzw. die zuständige Betreuungsperson.

Weitere Informationen zur Sprachförderung im Rahmen des Programm S finden Sie auf unserer Website: Programm S.

Benötigen Sie weitere Informationen zur Sprachförderung im Kanton Aargau?

Melden Sie sich bei der Sektion Integration und Beratung des MIKA via E-Mail an integration@ag.ch

Dokumente und Links

Subventionierte Deutschkurse (PDF, 2 Seiten, 1,2 MB)

Sprachförderkonzept Kanton Aargau (PDF, 14 Seiten, 628 KB)

Factsheet Sprachförderung Ausweis N (PDF, 2 Seiten, 74 KB)

fide

fide-Test

Mehr zum Thema

Informationen in diversen Sprachen unter hallo-aargau.ch

Übersicht der Integrationsangebote im Kanton Aargau auf der digitalen Angebotsdokumentation

Liste der subventionierten Deutschkurse (PDF, 2 Seiten, 1,2 MB)