
Titel | Büblikerweg |
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Beschreibung | Der Büblikerweg führt über die Hauptstrasse |
Bildnachweis / Copyright | © Kanton Aargau |
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Mit der Umfahrungsstrasse wird das Ortsbild von nationaler Bedeutung aufgewertet sowie Mellingen als regionaler Entwicklungsschwerpunkt und attraktiver Wohnort gestärkt. Das Projekt Umfahrung Mellingen setzt sich aus zwei Abschnitten, den zugehörigen flankierenden Massnahmen sowie ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zusammen. Die Bauarbeiten starten am 2. Juni 2020 und dauern bis zum Oktober 2022. Seit 31. Oktober 2022 ist die Umfahrungsstrasse für den Verkehr offen.
Mit der rund zwei Kilometer langen Umfahrung wird die Lebens- und Wohnqualität in der Altstadt von Mellingen und den angrenzenden Gebieten steigen. Die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden wird erhöht durch eine neue, leistungsfähige Strassenverbindung.
Die bauliche Umsetzung der Verkehrsberuhigung erfolgt direkt im Anschluss an die Fertigstellung der Umfahrungsstrasse.
Ab dem 2. Juni 2020 werden entlang beider Abschnitte die Installations- und Einrichtungsarbeiten der Unternehmung durchgeführt. Nach einigen vorbereitenden Arbeiten zur Umlegung von Werkleitungen und auch dem Gruemetweg werden grossflächig Bodenabtragsarbeiten und Dammschüttungen in den Abschnitten 1 und 2 ausgeführt. Gleichzeitig werden die Pfeiler für die neue Reussbrücke (Abschnitt 1) sowie diverse kleinere Bauwerke im Bereich des Franzosengrabens (Abschnitt 2) erstellt.
Ab Juli 2020 werden die Dammschüttungen zur neuen Reussbrücke und der Überführung Büblikerweg erstellt, damit ausreichend Zeit für deren Konsolidierung zur Verfügung steht.
Die Erdbauarbeiten am Mühlebach und Franzosengraben werden weitergeführt. Zudem erfolgt in Abschnitt 1 der Strassenbau für die Verlegung eines Teilstücks der Militärstrasse und in Abschnitt 2 wird die Schwarzgrabenbrücke in Wohlenschwil verstärkt, um die Tragfähigkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr sicherzustellen.
In dieser Phase werden ab Januar 2021 die Strassenbauarbeiten im Bereich Kreisel Tanklager sowie die Erd- und Strassenbauarbeiten in Abschnitt 2 weitergeführt. Am Kreisel Birrfeldstrasse wird die erste Fahrhahnhälfte betoniert und am Kreisel Lenzburgerstrasse wird ein Kleintierdurchlass erstellt, der auch gleichzeitig der Beginn des neuen Franzosengrabens ist. Zusätzlich erfolgen Arbeiten an einer Stützmauer, die die Umfahrungsstrasse vom neuen Franzosengraben trennt.
In dieser Phase ist vorgesehen den Kreisel Birrfeldstrasse fertigzustellen, das nördliche Widerlager der neuen Reussbrücke und die Stützmauer zum Zeughausareal zu betonieren. Der Strassenbau im Anschlussbereich an den Kreisel Tanklager wird abgeschlossen und die beiden Regenbecken in Abschnitt 1 werden erstellt. In Abschnitt 2 wird der Kreisel Lenzburgerstrasse fertiggestellt und die Arbeiten an der Überführung Büblikerweg mit dem zugehörigen Strassenbau abgeschlossen. Die Arbeiten am Trassee der Umfahrungsstrasse in Abschnitt 2 werden weitergeführt.
In dieser Phase werden die neue Reussbrücke, die Überführung Büblikerweg und die Strassenbauarbeiten in beiden Abschnitten fertiggestellt. Zudem werden die Belagsarbeiten im Bereich der Kreisel Tanklager, Birrfeld- und Lenzburgerstrasse ausgeführt.
Nun müssen noch in beiden Abschnitten die Abschluss- Rückbau- und Begrünungsarbeiten durchgeführt werden. Damit können die Bauarbeiten an der Umfahrung Mellingen abgeschlossen werden.
Das Projekt setzt sich aus zwei Abschnitten, den zugehörigen flankierenden Massnahmen sowie den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zusammen.
Abschnitt 1 umfasst die Neuanlage der Kantonsstrasse vom Kreisel Tanklager (K268) bis zur Birrfeldstrasse (K269) mit einem neuen Reussübergang. Er entlastet die Altstadt vom Durchgangsverkehr.
Projektänderung Abschnitt 1
Die Projektänderung beinhaltet eine Verschiebung des Trassees nördlich der Reuss um rund 7,50 Meter ins benachbarte Landwirtschaftsland. Damit ist gewährleistet dass die Militärstrasse am Fuss des Gruemethügels bestehen bleibt und das BLN-Objekt 1305 dort nicht mehr tangiert wird. Zudem wird die Brückenbrüstung geändert. Neu wird auf der Brüstung eine Leitschranke angeordnet. Dadurch wird erreicht, dass die Brücke schlanker wirkt (wie im Gutachten der ENHK gefordert).
Die Projektänderung wirkt sich nicht auf die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen aus. Sie bleiben in vollem Umfang erhalten. Die Projektänderung wirkt sich kostenneutral aus.
Abschnitt 2 umfasst die Neuanlage von der Birrfeldstrasse (K269) bis zur Lenzburgerstrasse (K268). Nebst der Entlastung der Birrfeldstrasse und Lenzburgerstrasse vom Durchgangsverkehr durch den Innerortsabschnitt von Mellingen wird auch der neue Stadtteil von Mellingen umfahren.
Die Auswertung des Verkehrsmodells hat ergeben, dass die Umfahrung Mellingen mit flankierenden Massnahmen begleitet und unterstützt werden muss. Sie haben zum Ziel, die Siedlung vom Durchgangsverkehr zu entlasten, die Altstadt jedoch weiterhin zugänglich zu halten. Zudem unterstützen die Massnahmen die Entwicklung Mellingens an der Birrfeld- und Lenzburgerstrasse im Anschluss an die Altstadt und ermöglichen die Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie des Velo- und Fussgängerverkehrs.
Altstadt
In Abstimmung mit dem Gemeinderat Mellingen wird der Durchgangsverkehr durch die Altstadt mit Hilfe von Sperrzeiten zu den Hauptverkehrszeiten beschränkt. Von der Regelung ausgenommen sind öffentliche Busse und Zubringer zur Altstadt. Während der übrigen Zeiten ist die Durchfahrt für Personenwagen möglich. Für Last- und Gesellschaftswagen ist die Durchfahrt ganztags generell verboten.
Die Stadt Mellingen wird die Hauptgasse nach Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse entsprechend den bereits neu gestalteten Seitenstrassen sanieren.
Birrfeldstrasse, Lindenplatz, Lenzburgstrasse
Mit der Realisierung des Abschnitts 1 werden die Birrfeld- und Lenzburgerstrasse an die geänderte Verkehrsbelastung angepasst.
Zentralplatz
Die Beziehung Bahnhofstrasse (K268)–Stetterstrasse (K414) wird vortrittsberechtigt. Dies wird mit baulichen Massnahmen gegenüber der Hauptgasse betont.
Signalisation/Wegweisung
Der Verkehr wird mit Vorwegweisern und Signalen an den Knotenpunkten auf die Umfahrungsstrasse geführt. Die Sperrung der Altstadt wird am Lindenplatz und Zentralplatz mittels Wechselsignalisation angezeigt.
Nach Inbetriebnahme des Abschnitts 1 wird ein Verkehrsmonitoring durchgeführt, mit dem die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann.
Birrfeldstrasse, Lindenplatz, Lenzburgstrasse
Mit Inbetriebnahme des Abschnitts 2 werden die Birrfeldstrasse (ab der Einmündung Salzmattstrasse über den Kreisel Lindenstrasse) und in der Fortsetzung die Lenzburgerstrasse (bis zum Knoten St. Antoni) zu Gemeindestrassen herabgestuft und in Tempo-30-Zonen umgewandelt.
Knoten St. Antoni
Durch Optimierung der Vorsortierung und der Grünzeiten an der Lichtsignalanlage St. Antoni kann die Attraktivität der Umfahrung gesteigert und der Verkehr aktiv gesteuert werden.
Signalisation/Wegweisung
Durch Vervollständigung und Aktualisierung der Signalisation wird der Verkehr auch auf den zweiten Abschnitt der Umfahrungsstrasse geführt. Die Sperrung der Altstadt wird am Lindenplatz und Zentralplatz mit Wechselsignalen angezeigt.
Nach Inbetriebnahme der Umfahrung wird ein Verkehrsmonitoring durchgeführt, mit dem die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann.
Flankierende Massnahmen K268 und K269 – Situation 1:500 (PDF, 1 Seite, 4,7 MB)
Die Landschaftspflegerische Begleitplanung setzt den Schwerpunkt im Bereich der Landschaftsgestaltung sowie in den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen. Ziel ist die optimierte Einbindung der Umfahrungsstrasse in das Landschaftsbild und in die Siedlungsstrukturen.
Landschaftspflegerisches Begleitkonzept – Situation 1:1'000 (PDF, 1 Seite, 3,3 MB)
Landschaftspflegerisches Begleitkonzept – Situation 1:1'000 (PDF, 1 Seite, 3,5 MB)
Abschnitt | Total in Mio. Franken |
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Abschnitt 1 | 24,570 |
Abschnitt 1 Entschädigung Eigentumsübertrag Strasse | 0,222 |
Abschnitt 2 | 11,330 |
Abschnitt 2 Entschädigung Eigentumsübertrag Strasse | 0,394 |
Gesamtkosten (Landerwerb, Bauleistungen und Projektierung) | 36,516 |
Datum | Vorgang |
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16. November 2010 | Grosser Rat beschliesst Kredite für Abschnitte 1 und 2 |
15. Mai 2011 | Volksabstimmung stimmt Kreditbeschluss zu |
4. Juni – 3. Juli 2012 | Öffentliche Planauflage, Einwendungen |
20. März 2013 | Der Regierungsrat entscheidet über Einwendungen und heisst Abschnitt 1 und 2 gut |
28. März – 8. Mai 2013 | Beschwerde durch VCS und der WWF beim Verwaltungsgericht gegen Einwendungs- und Genehmigungsentscheide des Regierungsrats |
21. Februar 2014 | Das Verwaltungsgericht beschliesst Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) |
13. Februar 2015 | Gutachtens der ENHK zum Abschnitt 1 der Umfahrung, BVU erarbeitet daraufhin eine Projektänderung. |
26. November 2015 | Das Verwaltungsgericht heisst Beschwerde von VCS und WWF teilweise gut, hebt den Regierungsratsentscheid zum Abschnitt 1 auf |
Januar 2016 | Öffentliche Auflage der Projektänderung, zwei Einwendungen |
Frühjahr 2016 | Die ENHK beurteilt die Projektänderung positiv. |
13. Oktober 2016 | Das Bundesgericht hebt nach einer Beschwerde von VCS und WWF auch den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats zum Abschnitt 2 auf. |
12. Dezember 2017 | Grosser Rat genehmigt eine vom kantonalen Verwaltungsgericht geforderte Anpassung des Richtplans |
17. Januar 2018 | Gutheissung mit Projektänderung in Abschnitt 1 durch Regierungsrat, Beschwerde beim Verwaltungsgericht durch VCS und WWF |
29. Juni 2018 | Vereinbarung mit Kanton, Gemeinde, VCS und WWF Rechtskraft |
seit Januar 2019 | Bearbeitung der Ausführungsplanung, Vorbereitung der Submission |
Januar–April 2020 | Vorbereitungsarbeiten |
Juni 2020 | Spatenstich und Baubeginn |
29. Oktober 2022 | Abschluss der Bauarbeiten, Inbetriebnahme der Umfahrung |
Mit Hilfe gezielt eingesetzter Lärmschutzmassnahmen (Lärmschutzdämme und -wände) können die geforderten strengen Planungswerte nach Lärmschutzverordnung entlang der Umfahrung Mellingen (NK 268) bis auf wenige Ausnahmen eingehalten werden. Entlang der Birrfeld- und Lenzburgerstrasse werden bei Überschreitung der Emissionsgrenzwerte Lärmschutzfenster eingebaut.
Das Bild wird tagsüber alle 15 Minuten aktualisiert.
Das Bild wird tagsüber alle 15 Minuten aktualisiert.
Die Sanierung des Kreisels Tanklager steht an: Die Kreiselfahrbahn muss dabei bis auf die Tragschicht abgefräst und neu erstellt werden. Zur Durchführung dieser umfangreichen Sanierungsarbeiten muss der Kreisel halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr auf der Achse Bahnhofstrasse Richtung Mellingen und Richtung Bahnhof Heitersberg und Fislisbach sowie zum Industriegebiet Tanklager und zum Höhenweg in Mellingen wird dabei über die jeweils andere Kreiselhälfte geleitet und mit einer Lichtsignalanlage und Verkehrsdienst geregelt.
Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung wird mit deutlichen Behinderungen zu rechnen sein. Um längere Wartezeiten und zu vermeiden, sollte der Bereich im angegebenen Zeitraum nach Möglichkeit gemieden und weiträumig umfahren werden.
Für Fussgänger und Velofahrer werden lokale Umleitungen eingerichtet.
Für die Arbeiten an der südlichen Kreiselhälfte wird der Höhenweg provisorisch erschlossen. Das bestehende breitere Trottoir wird dabei als Zufahrt genutzt. Für den Fuss- und Veloverkehr werden lokale Umleitungen eingerichtet.
Für die Erschliessung des Industriegebiets Tanklager wird eine provisorische Verbindung zwischen neuer Umfahrungsstrasse und Militärstrasse erstellt.
Der Anschluss der Umfahrungsstrasse an die Lenzburgerstrasse erfolgt über einen neuen Kreisel. Während dieser Arbeiten wird der Verkehr über ein Provisorium geführt. Für den Fussgängerverkehr ist ein von der Fahrbahn getrennter Gehweg vorgesehen, der an die bestehenden Gehwege anschliesst. Velofahrende werden gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr (wie es bereits auch heute der Fall ist) über die provisorische Fahrbahn geführt.
Der Büblikerweg wird in diesem Bereich rückgebaut und für den motorisierten Verkehr nicht mehr nutzbar sein. Während der Bauarbeiten wird der Fuss- und Veloverkehr über ein Provisorium geführt (ein drei Meter breiter, mit Belag befestigter Fuss- und Veloweg). Dieser muss den Büblikerweg queren, um über die Wallisstrasse den Anschluss zum Schul- und Sportzentrum an der Kreuzzelg herzustellen.
Während des Ausführungszeitraums wird der Büblikerweg auch als Baustellenzufahrt genutzt. Damit ein sicheres Queren möglich ist, wird ein provisorischer Fussgängerstreifen auf Höhe der Laufbahn markiert. Ab dem Wendehammer am Ende der Wallisstrasse kann wieder der gewohnte Weg genutzt werden. Das Provisorium wird nach der Querungsstelle entlang dem Sportplatz von der Fahrbahn des Büblikerwegs getrennt, um eine Nutzung durch den Baustellenverkehr zu verhindern.
Über den Büblikerweg wird während der Projektdauer laufend Baustellenverkehr abgewickelt. Damit der Fuss- und Veloverkehr von der Birrfeldstrasse kommend zum Schul- und Sportzentrum an der Kreuzzelg gelangen kann, steht als Alternative die Verbindung entlang der Birrfeldstrasse und über den Lindenmattweg, Wohlenschwilerweg und die Badstrasse zur Verfügung.
Dieser Baubereich betrifft den Umbau der Bahnhofstrasse mit der neuen Anbindung an den Kreisel Tanklager über die neue Kantonsstrasse. In Phase 0 wird der neue Geh- und Veloweg nördlich des Kreisels Tanklager erstellt. Fussgänger und Velofahrende nutzen die Querungshilfe direkt südlich des Kreisels Tanklager, um die Militärstrasse zu erreichen.
In Phase 1 wird der Anschluss der neuen Kantonsstrasse an den Kreisel Tanklager vorbereitet. Velofahrende und der motorisierter Verkehr werden weiterhin über die Bahnhofstrasse geführt. Für Fussgänger steht von Mellingen kommend der östliche Gehweg entlang der Bahnhofstrasse als Verbindung zum Kreisel Tanklager und zum Bahnhof Heitersberg zur Verfügung. Am südlichen Rand des Baustellenperimeters wird eine provisorische Querungshilfe installiert, um Fussgängern ein sicheres Queren auf die westliche Strassenseite zu ermöglichen.
In Phase 2 wird der Anschluss der Bahnhofstrasse an die neue Kantonsstrasse ausgebildet, wofür die Fahrbahn und der Gehweg der Bahnhofstrasse provisorisch verlegt werden. Vom Bahnhof Heitersberg kommend wird der Fuss- und Veloverkehr über den neu erstellten Weg nördlich um den Kreisel Tanklager geführt und auf das Provisorium geleitet. Am südlichen Ende dieses Bauperimeters wird die Querungshilfe der neuen Situation angepasst, um diesmal von der östlichen Strassenseite der Bahnhofstrasse ein sicheres Queren zu ermöglichen. Auf der bestehenden Bahnhofstrasse vom südlichen Rand des Baubereichs bis nach Mellingen steht für den Veloverkehr wieder der beidseitige Velostreifen zur Verfügung.
Während einer Dauer von rund 60 Tagen ist vorgesehen, die Erdarbeiten vom Kreisel Tanklager bis zum nördlichen Widerlager der neuen Reussbrücke auszuführen. In diesem Zeitraum ist es unumgänglich die Militärstrasse für den Verkehr zu sperren. Die Zufahrt zur ARA und zu den SBB-Anlagen ist weiterhin möglich. Damit der Gruemethügel und das Naherholungsgebiet auch weiterhin für den Fuss- und Veloverkehr erreichbar bleibt, muss dieser über den Gruemetweg umgeleitet werden. Die Nutzung der Militärstrasse durch den Fuss- und Veloverkehr ist in dieser Phase aufgrund deren geringer Breite und dem laufenden Baustellenverkehr zu unsicher.
Der Kreisel Birrfeldstrasse wird in zwei Phasen realisiert. Die neue Kreiselfahrbahn wird jeweils halbseitig erstellt. Die Verkehrsteilnehmenden werden im Mischverkehr über Provisorien mit jeweils zwei Richtungsfahrbahnen an der Baustelle vorbeigeleitet.
Titel | Büblikerweg |
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Beschreibung | Der Büblikerweg führt über die Hauptstrasse |
Bildnachweis / Copyright | © Kanton Aargau |
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