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Innenentwicklung

Planungswegweiser

Der kantonale Richtplan mit dem Raum­konzept setzt das neue Raum­planungs­gesetz differenziert um. Wie es zu konkreten Innen­entwicklungs­strategien und zukunfts­tauglichen Nutzungsplänen kommen kann, die auch in den Gemeinden Akzeptanz und Unterstützung finden, zeigt dieser Planungswegweiser auf.

Planungs­wegweiser: Hoch­wertige Siedlungs­entwicklung nach innen

Der Planungswegweiser soll Fakten und Grundlagen­material zur lokalen sowie regionalen Planung und Entscheidungs­findung beisteuern. Er ist aber vor allem eine Einladung zu einer noch engeren Zusammen­arbeit zwischen Gemeinden, Regionen und Kanton, denn eine hochwertige Siedlungs­entwicklung nach innen zeichnet aus:

  • Der Gemeinderat geht voraus und gibt der Planung ein Gesicht.
  • Der Einbezug der Bevölkerung macht Betroffene zu Beteiligten.
  • Die erforderliche Gesamtschau setzt die Prioritäten auf die besonderen Stärken der Orte.
  • Massgeschneiderte Planungsinstrumente sind lokale Antworten auf lokale Bedürfnisse.
  • Es erfolgt eine Ausrichtung auf die Herausforderungen der Zukunft.

Planungswegweiser als Gesamtdokument

Kurz-Zusammenfassung

1. Eine Neue Kernaufgabe für die Gemeinden

Hochwertige Innen­entwicklung ist eine Führungs­aufgabe für den Gemeinderat und damit Chefsache. Massnahmen im Bereich der Innen­entwicklung müssen die Attraktivität des Orts und des Umfelds steigern. Dies erfordert Akzeptanz und breite Abstützung und wird durch Partizipation und Kommunikation erreicht.

2. Gesamt­kantonale Bevölkerungs- und Siedlungs­entwicklung

Gemäss aktuellen Prognosen werden 2040 fast 200’000 Menschen mehr im Kanton Aargau leben als 2012. Das durch­schnittliche Alter wird steigen. Ideen zur räumlichen Entwicklung müssen gemeinde­übergreifend auf allen Planungs­ebenen aufeinander abgestimmt werden. Das bedeutet keinesfalls Gleich­schaltung, sondern ermöglicht es den verschiedenen Räumen des Kantons Aargau, sich gemäss ihrem Potenzial zu entwickeln.

3. Das Räumliche Entwicklungsleitbild

Das Räumliche Entwicklungs­leitbild (REL) leistet eine Gesamt­schau über das gesamte Gemeinde­gebiet. Es trägt zur Schärfung des Gemeinde­profils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 25 Jahren entwickeln soll. Es zeigt auf, welche Gebiete sich in welchem Masse für die hoch­wertige Innen­entwicklung eignen, und legt entsprechende Schwerpunkt­gebiete fest. Es klärt aber auch, welche Elemente und Gebiete unverändert bleiben oder sich bewusst nur wenig entwickeln sollen.

4. Vom Räumlichen Entwicklungsleitbild zur Nutzungsplanung

Bisher waren die kommunalen Planungs­instrumente vor allem auf die Aussen­entwicklung auf der grünen Wiese (Siedlungs­ausdehnung) ausgerichtet. Neu müssen sie konsequent auf die im Räumlichen Entwicklungs­leitbild skizzierte Innen­entwicklung und die Qualitäts­sicherung ausgelegt werden.

5. Erfolgskontrolle

Um den eingeschlagenen Kurs der hoch­wertigen Innen­entwicklung zu bestätigen – oder ihn gegebenen­falls im Sinne des Räumlichen Entwicklungs­leitbilds nachzujustieren –, ist eine Erfolgs­kontrolle nötig. Die Erfolgs­kontrolle ist zugleich ein guter Anlass zur Kommunikation und ein wirksames Mittel, um die Entwicklungs­strategie weiter in der Bevölkerung zu verankern.

6. Ausgleich von Planungsvorteilen

Wie die Aussen­entwicklung erfordert auch die hoch­wertige Siedlungs­entwicklung nach innen Investitionen – nicht nur von der Bau­herrschaft, sondern oft auch von der öffentlichen Hand (siehe Kapitel 1.2 des Planungswegweisers).

Seit dem 1. Mai 2017 gelten die neuen Bestimmungen des Baugesetzes zum Ausgleich von Planungs­vorteilen und zur Förderung der Verfügbar­keit von Bauland (§ 28a ff. BauG). Unter bestimmten Voraus­setzungen muss ein Grund­eigentümer eine Mehrwert­abgabe leisten oder wird verpflichtet, sein Grundstück innert einer bestimmten Frist zu überbauen. In diesem Zusammen­hang stellen sich verschiedene materielle Fragen. Überdies handelt es sich um einen anforderungs­reichen Prozess­ablauf, der mit jenem der hoch­wertigen Siedlungs­entwicklung nach innen verwoben ist und sich darüber hinaus über viele Jahre erstrecken kann.

Verwendung der Mehrwertabgabe

Die Abteilung Raum­entwicklung unterstützt die projekt­bezogene Realisierung einer hoch­wertigen Siedlungs­entwicklung nach innen. Mit den Erträgen aus der Mehrwert­abgabe werden Projekte zur Aufwertung des Lebens- und Wirtschafts­raums unterstützt, wenn sie der gesetzlichen Zweck­bindung entsprechen und ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.

7. Siedlungs­gebiets­bewirtschaftung

Mit dem neuen Raumplanungs­gesetz und der Vorgabe der haus­hälterischen Nutzung des Bodens hat die Aufgabe der Siedlungs­gebiets- und Bauzonen­bewirtschaftung an Bedeutung gewonnen. Einzonungen können nur in Erwägung gezogen werden, wenn vorher nach­weislich alle anderen Möglichkeiten, einen örtlich konkreten Flächen­bedarf durch Innen­entwicklung zu decken, ausgeschöpft wurden.

Das erfordert eine enge Zusammen­arbeit aller zuständigen Stellen. Die Siedlungs­gebiets- und Bauzonen­bewirtschaftung ist daher eine Verbund­aufgabe der Gemeinden, regionalen Planungsverbände und des Kantons:

  • Die Gemeinden sorgen für eine regional abgestimmte und effiziente Nutzung des Baulands.
  • Die regionalen Planungsverbände sind für die haus­hälterische Verwendung der regionalen Siedlungs­gebiets­reserven zuständig.
  • Der Kanton stellt die haus­hälterische Verwendung der kantonalen Siedlungs­gebiets­reserven sicher.

Begriffserläuterung

Die im Planungs­wegweiser unter­strichenen Begriffe werden in der Begriffs­erläuterung ausführlich erklärt und in den relevanten Bedeutungs­kontext gesetzt. Die Erläuterungen sind für das Verständnis des Planungs­wegweisers von zentraler Bedeutung.