Neobiota-Strategie und Zuständigkeiten des Kantons
Seit dem 1. Oktober 2008 ist die revidierte Freisetzungsverordnung des Bundes in Kraft. Die Kantone haben seither die Aufgabe, unerwünschte Wirkungen der invasiven Organismen mit geeigneten Massnahmen einzudämmen und die Einhaltung der Sorgfaltspflicht zu überwachen.
2009 haben alle betroffenen kantonalen Fachstellen gemeinsam ein Strategiepapier erarbeitet, welches der Regierungsrat Ende 2010 verabschiedet hat. 2013 wurde die Strategie überarbeitet.
Die Aargauer Strategie stützt sich auf fünf Eckpfeiler:
- Prävention
- Koordinierte Bekämpfung
- Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und Gemeinden
- Information
- Evaluation
Neobiota-Strategie: Ziele und Handlungsbedarf zweite Projektphase (2015-2018) (PDF, 9,3 MB)
Zuständigkeiten
Die Koordinationsstelle Neobiota ist die zentrale Anlaufstelle für sämtliche Anliegen zum Thema Neobiota |
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Verantwortliches kantonales Amt / Gemeinde | Zuständigkeitsbereich |
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Abteilung Landschaft und Gewässer (ALG) |
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Abteilung Wald (AW) |
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Landwirtschaft Aargau (LWAG) |
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Abteilung Tiefbau (ATB) |
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Abteilung für Umwelt (AfU) |
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Amt für Verbraucherschutz (AVS) |
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Gemeinden |
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Verantwortliches kantonales Amt | Zuständigkeiten |
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Abteilung Wald (AW), Jagd & Fischerei |
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Abteilung Landschaft und Gewässer (ALG) |
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Abteilung für Umwelt (AfU) |
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Landwirtschaft Aargau (LWAG) |
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