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Abgeschlossene Strassenprojekte

Mellingen – Umfahrung

Mit der Umfahrungsstrasse wird das Ortsbild von nationaler Bedeutung aufgewertet sowie Mellingen als regionaler Entwicklungsschwerpunkt und attraktiver Wohnort gestärkt. Das Projekt Umfahrung Mellingen setzt sich aus zwei Abschnitten, den zugehörigen flankierenden Massnahmen sowie ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zusammen. Die Bauarbeiten starten am 2. Juni 2020 und dauern bis zum Oktober 2022. Seit 31. Oktober 2022 ist die Umfahrungsstrasse für den Verkehr offen.

Mit der rund zwei Kilometer langen Umfahrung wird die Lebens- und Wohnqualität in der Altstadt von Mellingen und den angrenzenden Gebieten steigen. Die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden wird erhöht durch eine neue, leistungsfähige Strassenverbindung.

Die bauliche Umsetzung der Verkehrsberuhigung erfolgt direkt im Anschluss an die Fertigstellung der Umfahrungsstrasse.

Bauphasen

Bauphase 1 – Juni bis November 2020

Plan der Bauphase 1 (© Kanton Aargau)

Ab dem 2. Juni 2020 werden entlang beider Abschnitte die Installations- und Einrichtungsarbeiten der Unternehmung durchgeführt. Nach einigen vorbereitenden Arbeiten zur Umlegung von Werkleitungen und auch dem Gruemetweg werden grossflächig Bodenabtragsarbeiten und Dammschüttungen in den Abschnitten 1 und 2 ausgeführt. Gleichzeitig werden die Pfeiler für die neue Reussbrücke (Abschnitt 1) sowie diverse kleinere Bauwerke im Bereich des Franzosengrabens (Abschnitt 2) erstellt.

Bauphase 2 – Juli 2020 bis Dezember 2020

Plan der Bauphase 2 (© Kanton Aargau)

Ab Juli 2020 werden die Dammschüttungen zur neuen Reussbrücke und der Überführung Büblikerweg erstellt, damit ausreichend Zeit für deren Konsolidierung zur Verfügung steht.

Die Erdbauarbeiten am Mühlebach und Franzosengraben werden weitergeführt. Zudem erfolgt in Abschnitt 1 der Strassenbau für die Verlegung eines Teilstücks der Militärstrasse und in Abschnitt 2 wird die Schwarzgrabenbrücke in Wohlenschwil verstärkt, um die Tragfähigkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr sicherzustellen.

Bauphase 3 – Januar bis August 2021

Plan der Bauphase 3 (© Kanton Aargau)

In dieser Phase werden ab Januar 2021 die Strassenbauarbeiten im Bereich Kreisel Tanklager sowie die Erd- und Strassenbauarbeiten in Abschnitt 2 weitergeführt. Am Kreisel Birrfeldstrasse wird die erste Fahrhahnhälfte betoniert und am Kreisel Lenzburgerstrasse wird ein Kleintierdurchlass erstellt, der auch gleichzeitig der Beginn des neuen Franzosengrabens ist. Zusätzlich erfolgen Arbeiten an einer Stützmauer, die die Umfahrungsstrasse vom neuen Franzosengraben trennt.

Bauphase 4 – März 2021 bis Dezember 2021

Plan der Bauphase 4 (© Kanton Aargau)

In dieser Phase ist vorgesehen den Kreisel Birrfeldstrasse fertigzustellen, das nördliche Widerlager der neuen Reussbrücke und die Stützmauer zum Zeughausareal zu betonieren. Der Strassenbau im Anschlussbereich an den Kreisel Tanklager wird abgeschlossen und die beiden Regenbecken in Abschnitt 1 werden erstellt. In Abschnitt 2 wird der Kreisel Lenzburgerstrasse fertiggestellt und die Arbeiten an der Überführung Büblikerweg mit dem zugehörigen Strassenbau abgeschlossen. Die Arbeiten am Trassee der Umfahrungsstrasse in Abschnitt 2 werden weitergeführt.

Bauphase 5 – Januar 2022 bis Oktober 2022

Plan der Bauphase 5 (© Kanton Aargau)

In dieser Phase werden die neue Reussbrücke, die Überführung Büblikerweg und die Strassenbauarbeiten in beiden Abschnitten fertiggestellt. Zudem werden die Belagsarbeiten im Bereich der Kreisel Tanklager, Birrfeld- und Lenzburgerstrasse ausgeführt.

Bauphase 6 – November bis Dezember 2022

Plan der Bauphase 6 (© Kanton Aargau)

Nun müssen noch in beiden Abschnitten die Abschluss- Rückbau- und Begrünungsarbeiten durchgeführt werden. Damit können die Bauarbeiten an der Umfahrung Mellingen abgeschlossen werden.

Detaillierter Projektbeschrieb

Gesamtprojekt

© Kanton Aargau

Das Projekt setzt sich aus zwei Abschnitten, den zugehörigen flankierenden Massnahmen sowie den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zusammen.

Abschnitt 1

Abschnitt 1 umfasst die Neuanlage der Kantonsstrasse vom Kreisel Tanklager (K268) bis zur Birrfeldstrasse (K269) mit einem neuen Reussübergang. Er entlastet die Altstadt vom Durchgangsverkehr.

Projektänderung Abschnitt 1

Die Projektänderung beinhaltet eine Verschiebung des Trassees nördlich der Reuss um rund 7,50 Meter ins benachbarte Landwirtschaftsland. Damit ist gewährleistet dass die Militärstrasse am Fuss des Gruemethügels bestehen bleibt und das BLN-Objekt 1305 dort nicht mehr tangiert wird. Zudem wird die Brückenbrüstung geändert. Neu wird auf der Brüstung eine Leitschranke angeordnet. Dadurch wird erreicht, dass die Brücke schlanker wirkt (wie im Gutachten der ENHK gefordert).

Die Projektänderung wirkt sich nicht auf die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen aus. Sie bleiben in vollem Umfang erhalten. Die Projektänderung wirkt sich kostenneutral aus.

Abschnitt 2

Abschnitt 2 umfasst die Neuanlage von der Birrfeldstrasse (K269) bis zur Lenzburgerstrasse (K268). Nebst der Entlastung der Birrfeldstrasse und Lenzburgerstrasse vom Durchgangsverkehr durch den Innerortsabschnitt von Mellingen wird auch der neue Stadtteil von Mellingen umfahren.

Flankierende Massnahmen

Die Auswertung des Verkehrsmodells hat ergeben, dass die Umfahrung Mellingen mit flankierenden Massnahmen begleitet und unterstützt werden muss. Sie haben zum Ziel, die Siedlung vom Durchgangsverkehr zu entlasten, die Altstadt jedoch weiterhin zugänglich zu halten. Zudem unterstützen die Massnahmen die Entwicklung Mellingens an der Birrfeld- und Lenzburgerstrasse im Anschluss an die Altstadt und ermöglichen die Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie des Velo- und Fussgängerverkehrs.

Flankierende Massnahmen Abschnitt 1

Altstadt

In Abstimmung mit dem Gemeinderat Mellingen wird der Durchgangsverkehr durch die Altstadt mit Hilfe von Sperrzeiten zu den Hauptverkehrszeiten beschränkt. Von der Regelung ausgenommen sind öffentliche Busse und Zubringer zur Altstadt. Während der übrigen Zeiten ist die Durchfahrt für Personenwagen möglich. Für Last- und Gesellschaftswagen ist die Durchfahrt ganztags generell verboten.

Die Stadt Mellingen wird die Hauptgasse nach Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse entsprechend den bereits neu gestalteten Seitenstrassen sanieren.

Birrfeldstrasse, Lindenplatz, Lenzburgstrasse

Mit der Realisierung des Abschnitts 1 werden die Birrfeld- und Lenzburgerstrasse an die geänderte Verkehrsbelastung angepasst.

  • Auf Höhe der Kreuzung Büblikerweg/Zeughausstrasse wird eine Einfahrtspforte mit Mittelzone angeordnet. Ab der Einmündung Salzmattstrasse wird die Mittelzone mittels Markierung bis zum Kreisel Lindenplatz und von dort bis an den Knoten St. Antoni geführt.
  • Der Kreisel Lindenplatz wird in seiner aktuellen Form und Gestaltung belassen.
  • Dem Langsamverkehr wird mit Fussgängerstreifen und Mittelinseln als Querungshilfen Rechnung getragen.

Zentralplatz

Die Beziehung Bahnhofstrasse (K268)–Stetterstrasse (K414) wird vortrittsberechtigt. Dies wird mit baulichen Massnahmen gegenüber der Hauptgasse betont.

Signalisation/Wegweisung

Der Verkehr wird mit Vorwegweisern und Signalen an den Knotenpunkten auf die Umfahrungsstrasse geführt. Die Sperrung der Altstadt wird am Lindenplatz und Zentralplatz mittels Wechselsignalisation angezeigt.

Nach Inbetriebnahme des Abschnitts 1 wird ein Verkehrsmonitoring durchgeführt, mit dem die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann.

Flankierende Massnahmen Abschnitt 2

Birrfeldstrasse, Lindenplatz, Lenzburgstrasse

Mit Inbetriebnahme des Abschnitts 2 werden die Birrfeldstrasse (ab der Einmündung Salzmattstrasse über den Kreisel Lindenstrasse) und in der Fortsetzung die Lenzburgerstrasse (bis zum Knoten St. Antoni) zu Gemeindestrassen herabgestuft und in Tempo-30-Zonen umgewandelt.

Knoten St. Antoni

Durch Optimierung der Vorsortierung und der Grünzeiten an der Lichtsignalanlage St. Antoni kann die Attraktivität der Umfahrung gesteigert und der Verkehr aktiv gesteuert werden.

Signalisation/Wegweisung

Durch Vervollständigung und Aktualisierung der Signalisation wird der Verkehr auch auf den zweiten Abschnitt der Umfahrungsstrasse geführt. Die Sperrung der Altstadt wird am Lindenplatz und Zentralplatz mit Wechselsignalen angezeigt.

Nach Inbetriebnahme der Umfahrung wird ein Verkehrsmonitoring durchgeführt, mit dem die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann.

Flankierende Massnahmen K268 und K269 – Situation 1:500 (PDF, 1 Seite, 4,7 MB)

Umwelt

Landschaftspflegerisches Begleitprojekt

Die Landschaftspflegerische Begleitplanung setzt den Schwerpunkt im Bereich der Landschaftsgestaltung sowie in den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen. Ziel ist die optimierte Einbindung der Umfahrungsstrasse in das Landschaftsbild und in die Siedlungsstrukturen.

Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen / Abschnitt 1

  • Gerinneaufweitung und Revitalisierung des "Mühlibachs"
  • Schaffung neuer extensiver Wiesenflächen
  • Kleintierdurchlass "Gruemet"
  • Geländeanpassung mit extensiven Wiesen, Pflanzung von Niederheckenstreifen
  • Gestufter Waldrand mit Strauch- und Krautsaum
  • Durchforstung Böschung SBB-Damm und Erweiterung der Ziegenweide
  • Abschnittsweise Bepflanzung mit abgestuften Heckenpaketen
  • Schaffung eines neuen Baumgartens
  • Förderung der Reptilienbestände durch Anlegen von Kleinstrukturen

Landschaftspflegerisches Begleitkonzept – Situation 1:1'000 (PDF, 1 Seite, 3,3 MB)

Landschaftspflegerisches Begleitprojekt, Projektänderung 2015 – Situation 1:1000 (PDF, 1 Seite, 3,2 MB)

Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen / Abschnitt 2

  • Aufwertung Amphibienlaichgebiet "Ägelmoos"
  • Verlegung beziehungsweise Öffnung und Aufwertung Franzosengraben
  • Anordnung von Amphibienleitelementen
  • Kleintierdurchlass Lenzburgerstrasse
  • Geländeanpassungen mit extensiven Wiesen

Landschaftspflegerisches Begleitkonzept – Situation 1:1'000 (PDF, 1 Seite, 3,5 MB)

Zahlen und Fakten

Kosten

Kosten

Abschnitt Total in Mio. Franken
Abschnitt 1 24,570
Abschnitt 1 Entschädigung Eigentumsübertrag Strasse 0,222
Abschnitt 2 11,330
Abschnitt 2 Entschädigung Eigentumsübertrag Strasse 0,394
Gesamtkosten (Landerwerb, Bauleistungen und Projektierung)36,516

Termine

Termine

DatumVorgang
16. November 2010
Grosser Rat beschliesst Kredite für Abschnitte 1 und 2
15. Mai 2011Volksabstimmung stimmt Kreditbeschluss zu
4. Juni – 3. Juli 2012
Öffentliche Planauflage, Einwendungen
20. März 2013Der Regierungsrat entscheidet über Einwendungen und
heisst Abschnitt 1 und 2 gut
28. März – 8. Mai 2013Beschwerde durch VCS und der WWF beim Verwaltungsgericht gegen Einwendungs- und Genehmigungsentscheide des Regierungsrats
21. Februar 2014 Das Verwaltungsgericht beschliesst Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)
13. Februar 2015Gutachtens der ENHK zum Abschnitt 1 der Umfahrung,
BVU erarbeitet daraufhin eine Projektänderung.
26. November 2015
Das Verwaltungsgericht heisst Beschwerde von VCS und WWF teilweise gut, hebt den Regierungsratsentscheid zum Abschnitt 1 auf
Januar 2016Öffentliche Auflage der Projektänderung, zwei Einwendungen
Frühjahr 2016Die ENHK beurteilt die Projektänderung positiv.
13. Oktober 2016Das Bundesgericht hebt nach einer Beschwerde von VCS und WWF auch den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats zum Abschnitt 2 auf.
12. Dezember 2017Grosser Rat genehmigt eine vom kantonalen Verwaltungsgericht geforderte Anpassung des Richtplans
17. Januar 2018Gutheissung mit Projektänderung in Abschnitt 1 durch Regierungsrat,
Beschwerde beim Verwaltungsgericht durch VCS und WWF
29. Juni 2018Vereinbarung mit Kanton, Gemeinde, VCS und WWF
Rechtskraft
seit Januar 2019Bearbeitung der Ausführungsplanung, Vorbereitung der Submission
Januar–April 2020 Vorbereitungsarbeiten
Juni 2020Spatenstich und Baubeginn
29. Oktober 2022 Abschluss der Bauarbeiten, Inbetriebnahme der Umfahrung

Verkehrszahlen

Mit Hilfe gezielt eingesetzter Lärmschutzmassnahmen (Lärmschutzdämme und -wände) können die geforderten strengen Planungswerte nach Lärmschutzverordnung entlang der Umfahrung Mellingen (NK 268) bis auf wenige Ausnahmen eingehalten werden. Entlang der Birrfeld- und Lenzburgerstrasse werden bei Überschreitung der Emissionsgrenzwerte Lärmschutzfenster eingebaut.

Verkehrsdaten und Verkehrsprognose (PDF, 1 Seite, 159 KB)

Aktuelles von der Baustelle

Webcams

Blick Richtung Reussbrücke / Kreisel Tanklager

© Kanton Aargau

Das Bild wird tagsüber alle 15 Minuten aktualisiert.

Zeitraffer-Video: Blick Richtung Reussbrücke / Kreisel Tanklager (Start: 24.02.21)

Blick Richtung Überführung Büblikerweg

© Kanton Aargau

Das Bild wird tagsüber alle 15 Minuten aktualisiert.

Zeitraffer-Video: Blick Richtung Überführung Büblikerweg (Start: 24.02.21)

Spatenstich vom 2. Juni 2020

Kurzansprachen

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Statement Stephan Attiger

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Statement Bruno Gretener

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Bauarbeiten am Kreiseltanklager in Mellingen von 20. Juni bis 4. Juli 2022

Die Sanierung des Kreisels Tanklager steht an: Die Kreiselfahrbahn muss dabei bis auf die Tragschicht abgefräst und neu erstellt werden. Zur Durchführung dieser umfangreichen Sanierungsarbeiten muss der Kreisel halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr auf der Achse Bahnhofstrasse Richtung Mellingen und Richtung Bahnhof Heitersberg und Fislisbach sowie zum Industriegebiet Tanklager und zum Höhenweg in Mellingen wird dabei über die jeweils andere Kreiselhälfte geleitet und mit einer Lichtsignalanlage und Verkehrsdienst geregelt.

Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung wird mit deutlichen Behinderungen zu rechnen sein. Um längere Wartezeiten und zu vermeiden, sollte der Bereich im angegebenen Zeitraum nach Möglichkeit gemieden und weiträumig umfahren werden.

Für Fussgänger und Velofahrer werden lokale Umleitungen eingerichtet.

Teil 1, südliche Kreiselhälfte

Bauarbeiten am Kreiseltanklager, Phase 1

Für die Arbeiten an der südlichen Kreiselhälfte wird der Höhenweg provisorisch erschlossen. Das bestehende breitere Trottoir wird dabei als Zufahrt genutzt. Für den Fuss- und Veloverkehr werden lokale Umleitungen eingerichtet.

Teil 2, nördliche Kreiselhälfte

Bauarbeiten am Kreiseltanklager, Phase 2

Für die Erschliessung des Industriegebiets Tanklager wird eine provisorische Verbindung zwischen neuer Umfahrungsstrasse und Militärstrasse erstellt.

Medien und Dokumentation

Medienberichte

Medienmitteilungen

Umleitungen − Konzept Fuss- und Veloverkehr

Kreisel Lenzburgerstrasse − Ende Juni 2020 bis Mitte September 2022

Umleitungen am Kreisel Lenzburgerstrasse (© Kanton Aargau)

Der Anschluss der Umfahrungsstrasse an die Lenzburgerstrasse erfolgt über einen neuen Kreisel. Während dieser Arbeiten wird der Verkehr über ein Provisorium geführt. Für den Fussgängerverkehr ist ein von der Fahrbahn getrennter Gehweg vorgesehen, der an die bestehenden Gehwege anschliesst. Velofahrende werden gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr (wie es bereits auch heute der Fall ist) über die provisorische Fahrbahn geführt.

Büblikerweg / Mellingerstrasse − Ende Juni 2020 bis Mitte September 2022

Umleitung am Büblikerweg und der Mellingerstrasse (© Kanton Aargau)

Der Büblikerweg wird in diesem Bereich rückgebaut und für den motorisierten Verkehr nicht mehr nutzbar sein. Während der Bauarbeiten wird der Fuss- und Veloverkehr über ein Provisorium geführt (ein drei Meter breiter, mit Belag befestigter Fuss- und Veloweg). Dieser muss den Büblikerweg queren, um über die Wallisstrasse den Anschluss zum Schul- und Sportzentrum an der Kreuzzelg herzustellen.

Während des Ausführungszeitraums wird der Büblikerweg auch als Baustellenzufahrt genutzt. Damit ein sicheres Queren möglich ist, wird ein provisorischer Fussgängerstreifen auf Höhe der Laufbahn markiert. Ab dem Wendehammer am Ende der Wallisstrasse kann wieder der gewohnte Weg genutzt werden. Das Provisorium wird nach der Querungsstelle entlang dem Sportplatz von der Fahrbahn des Büblikerwegs getrennt, um eine Nutzung durch den Baustellenverkehr zu verhindern.

Über den Büblikerweg wird während der Projektdauer laufend Baustellenverkehr abgewickelt. Damit der Fuss- und Veloverkehr von der Birrfeldstrasse kommend zum Schul- und Sportzentrum an der Kreuzzelg gelangen kann, steht als Alternative die Verbindung entlang der Birrfeldstrasse und über den Lindenmattweg, Wohlenschwilerweg und die Badstrasse zur Verfügung.

Kreisel Tanklager / Bahnhofstrasse, Phase 0 − Ende September bis Ende Oktober 2020

Umleitung am Kreisel Tanklager (© Kanton Aargau)

Dieser Baubereich betrifft den Umbau der Bahnhofstrasse mit der neuen Anbindung an den Kreisel Tanklager über die neue Kantonsstrasse. In Phase 0 wird der neue Geh- und Veloweg nördlich des Kreisels Tanklager erstellt. Fussgänger und Velofahrende nutzen die Querungshilfe direkt südlich des Kreisels Tanklager, um die Militärstrasse zu erreichen.

Kreisel Tanklager / Bahnhofstrasse, Phase 1 − Anfang März 2021 bis Mitte Mai 2021

Umleitung am Kreisel Tanklager (© Kanton Aargau)

In Phase 1 wird der Anschluss der neuen Kantonsstrasse an den Kreisel Tanklager vorbereitet. Velofahrende und der motorisierter Verkehr werden weiterhin über die Bahnhofstrasse geführt. Für Fussgänger steht von Mellingen kommend der östliche Gehweg entlang der Bahnhofstrasse als Verbindung zum Kreisel Tanklager und zum Bahnhof Heitersberg zur Verfügung. Am südlichen Rand des Baustellenperimeters wird eine provisorische Querungshilfe installiert, um Fussgängern ein sicheres Queren auf die westliche Strassenseite zu ermöglichen.

Kreisel Tanklager / Bahnhofstrasse, Phase 2 − Ende Juni 2021 bis Ende August 2021

Umleitung am Kreisel Tanklager (© Kanton Aargau)

In Phase 2 wird der Anschluss der Bahnhofstrasse an die neue Kantonsstrasse ausgebildet, wofür die Fahrbahn und der Gehweg der Bahnhofstrasse provisorisch verlegt werden. Vom Bahnhof Heitersberg kommend wird der Fuss- und Veloverkehr über den neu erstellten Weg nördlich um den Kreisel Tanklager geführt und auf das Provisorium geleitet. Am südlichen Ende dieses Bauperimeters wird die Querungshilfe der neuen Situation angepasst, um diesmal von der östlichen Strassenseite der Bahnhofstrasse ein sicheres Queren zu ermöglichen. Auf der bestehenden Bahnhofstrasse vom südlichen Rand des Baubereichs bis nach Mellingen steht für den Veloverkehr wieder der beidseitige Velostreifen zur Verfügung.

Einmündung Gruemetweg / Bahnhofstrasse − Anfang August bis Ende September 2020

Umleitung an der Einmündung Gruemetweg und der Bahnhofstrasse (© Kanton Aargau)

Während einer Dauer von rund 60 Tagen ist vorgesehen, die Erdarbeiten vom Kreisel Tanklager bis zum nördlichen Widerlager der neuen Reussbrücke auszuführen. In diesem Zeitraum ist es unumgänglich die Militärstrasse für den Verkehr zu sperren. Die Zufahrt zur ARA und zu den SBB-Anlagen ist weiterhin möglich. Damit der Gruemethügel und das Naherholungsgebiet auch weiterhin für den Fuss- und Veloverkehr erreichbar bleibt, muss dieser über den Gruemetweg umgeleitet werden. Die Nutzung der Militärstrasse durch den Fuss- und Veloverkehr ist in dieser Phase aufgrund deren geringer Breite und dem laufenden Baustellenverkehr zu unsicher.

Kreisel Birrfeldstrasse − Anfang Mai 2021 bis Ende November 2021

Umleitung am Kreisel Birrfeldstrasse (© Kanton Aargau)

Der Kreisel Birrfeldstrasse wird in zwei Phasen realisiert. Die neue Kreiselfahrbahn wird jeweils halbseitig erstellt. Die Verkehrsteilnehmenden werden im Mischverkehr über Provisorien mit jeweils zwei Richtungsfahrbahnen an der Baustelle vorbeigeleitet.