Dienstleistungen und Fördermittel
Im Fachbereich Siedlungsentwicklung, Ortsbild und Freiraum beurteilen wir Planungen und Bauvorhaben zuhanden anderer kantonaler Stellen aus ortsbaulicher Sicht. Ausserdem begleiten wir Projekte und erarbeiten hilfestellende Unterlagen zugunsten einer hohen Baukultur im Aargau.
Dienstleistungen für Gemeinden
Begleitung und finanzielle Unterstützung von Planungen und Projekten
Der Kanton Aargau schafft Anreize zur Umsetzung einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen. Im öffentlichen Interesse liegende Entwicklungsplanungen und Planungen zu bedeutenden Einzelobjekten können mit Dekretsbeiträgen finanziell unterstützt werden. Die Planungen werden von uns begleitet.
Für Realisierungsprojekte einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen können finanzielle Beiträge aus der Spezialfinanzierung Mehrwertabgabe beantragt werden.
Beratung zum Freiraum in der Siedlung, zur Hitzeminderung und zu Agglomerationspärken
Die Fachberaterin Siedlungsentwicklung und Freiraum unterstützt Gemeinden und regionale Planungsverbände bei Fragen zur Förderung von öffentlichen Räumen in der Siedlung und von siedlungsnahen Erholungsräumen (Agglomerationspärken).
Arbeitshilfen für eine hohe Baukultur im Aargau
Mit Merkblättern und Empfehlungen unterstützen wir Projektierende beim Planen und Gestalten von Bauten in sensiblen Umgebungen. Die Dokumente werden laufend aktualisiert und ergänzt.
Zudem fördern wir mit Publikationen und Vermittlungsangeboten das Bewusstsein für die gebaute Umgebung in der breiten Bevölkerung. Auf unserer Themenseite zur Baukultur im Aargau finden Sie einen Überblick zu aktuellen Projekten.
Dienstleistungen für kantonale Fachstellen
Beurteilung von allgemeinen Nutzungsplanungen und Sondernutzungsplanungen
Wir unterstützen die Kreisplanerinnen und Kreisplaner der Abteilung Raumentwicklung im Vorprüfungsverfahren von allgemeinen Nutzungsplanungen und Sondernutzungsplanungen. Basierend auf den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes, des Baugesetzes und des kantonalen Richtplans beraten wir zu den Themen Siedlungsqualität, Städtebau, Ortsbild und Freiraum. Die zuständigen Kreisplanerinnen und Kreisplaner koordinieren die Verfahren.
Beurteilung von Baugesuchen mit kantonaler Zuständigkeit
Wir beraten die Abteilung für Baubewilligungen:
- bei der Beurteilung von Bauvorhaben bezüglich Einordnung in das Orts- oder Weilerbild und die Umgebung;
- bei der Gestaltung von Gebäuden und Anlagen ausserhalb von Bauzonen; und
- bei Bauvorhaben mit ortsbaulich begründetem Antrag für eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des gesetzlichen Kantonsstrassenabstands.
Im Fall einer direkten Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) beurteilen wir bei Bauvorhaben:
- die Schwere des Eingriffs in das ISOS-Schutzobjekt; und
- ob ein Gutachten der ENHK und/oder der EKD eingeholt werden muss.
Die zuständigen Projektleitenden der Abteilung für Baubewilligungen koordinieren die Verfahren.
Fachliche Stellungnahmen in Rechtsmittelverfahren
Vom Verwaltungsgericht, vom Rechtsdienst des Regierungsrats und von der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt werden wir bei Beschwerdeverfahren beigezogen. Wir nehmen Stellung zur Gestaltung von Bauten und Anlagen und zu ihrer Einordnung in das Ortsbild oder die Umgebung.
- Verwaltungsgericht
- Rechtsdienst des Regierungsrats
- Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt
Unsere Ansprechpersonen
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Fachstellen und Institutionen mit verwandten Aufgaben
Kantonale Denkmalpflege
Die Kantonale Denkmalpflege ist zuständig für die kantonal geschützten Objekte, die erforscht, inventarisiert, geschützt, gepflegt und in ihrem gewachsenen Zusammenhang gesichert werden.
Zudem erfasst die Kantonale Denkmalpflege die Baudenkmäler von kommunaler Bedeutung und dokumentiert diese zuhanden der Gemeinden in einem Bauinventar.
Aargauer Heimatschutz
Der Aargauer Heimatschutz engagiert sich als Sektion des Schweizer Heimatschutzes für eine hohe Baukultur und den Erhalt und die Pflege des baukulturellen Erbes.
Die Regionalberater und Regionalberaterinnen des Aargauer Heimatschutzes unterstützen und beraten Sie bei Fragen rund um das Planen und Bauen im historischen Kontext. Sie vermitteln Ihnen Kontakte zu ausgewiesenen Fachleuten jeder Art, die Sie bei Ihrem Neubau- oder Umbauvorhaben begleiten können.
- Aargauer HeimatschutzDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
- Schweizer HeimatschutzDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.