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Kantonale Planungsgrundlagen

Klima­schutz und Anpassung an den Klima­wandel

Foto einer Velofahrerin auf der sanierten Dorfstrasse in Spreitenbach.
© Ona Pinkus

Hier finden Gemeinden und Planungs­büros die raum­planerischen Grund­lagen des Kantons, die es bei der bevor­stehenden Orts­planungs­revision im Bereich Klima­schutz und Anpassung an den Klima­wandel zu berück­sichtigen gilt.

1. Ausgangslage und strategischer Rahmen

Der Klimawandel gehört zu den grossen Herausforderungen mit direkten räumlichen Auswirkungen, auch im Kanton Aargau. Extremereignisse wie Hitzewellen, Trockenheit und Starkniederschlag nehmen zu, mit negativen Folgen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Handlungsmöglichkeiten ergeben sich in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung. Klimaschutz umfasst sämtliche Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Bei Klimaanpassung stehen Massnahmen zum Umgang mit den bereits eingetretenen oder zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels im Fokus.

Der Kanton Aargau will bis 2050 klimaneutral sein. Er berücksichtigt in der räumlichen Planung und Entwicklung die Ziele der kantonalen Klimastrategie, indem er die räumlichen Auswirkungen des Klimawandels koordiniert sowie auf nachhaltige und innovative Weise bewältigt, um auch für kommende Generationen eine hohe Lebensqualität und Standortattraktivität sicherzustellen (Richtplan­kapitel H 7).

Gemäss Richtplan wird mit der Abstimmung von Siedlung und Verkehr der Wandel zu emissionsarmen und ressourcenschonenden Verkehrsmitteln sowie kurzen Wegen unterstützt (Richtplankapitel H 7 > Strategie 7.1). Kanton und Gemeinden setzen mit einer qualitätsorientierten Siedlungsentwicklung nach innen nachhaltige und klimaangepasste Siedlungsstrukturen mit hoher Aufenthaltsqualität in den Aussenräumen sowie entsprechenden Verkehrsinfrastrukturen um. Sie tragen insbesondere zu einem angenehmen Lokalklima, einem klimaresilienten Wasser­management und zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet bei (Richtplan­kapitel H 7 > Strategie 7.2).

Die Bauverordnung (BauV) verpflichtet die Gemeinden bei Gesamtrevisionen oder umfassenden Teilrevisionen der Nutzungsplanung aufzuzeigen, wie sie die Wohnqualität und die Qualität der Aussen- und Naherholungsräume namentlich durch Massnahmen zur lokalen Hitzeminderung, Biodiversitätsförderung sowie Lärmsenkung verbessern (§ 4 Abs.1, lit. d BauV). Im Sinne des Richtplans sorgen die Gemeinden mittels geeigneter Zonen- und Bauvorschriften sowie Sondernutzungsplänen für eine Stärkung der hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen (Richtplankapitel S 1.1 > Beschlüsse A und 1.1). Massnahmen zur Hitzeminderung sowie weitere Klimamassnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung dieses Richtplanauftrags.

2. Handlungsspielräume für Gemeinden

Der Klimawandel ist ein Querschnittthema. Gefordert ist eine vernetzte Herangehensweise und themenübergreifende Koordination. Damit die hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen gelingt, gilt es Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel als integralen Teil der formellen und informellen Planungsinstrumente zu berücksichtigen.

In der planerischen Umsetzung ergeben sich vielfältige Synergien, insbesondere mit den Themen Siedlungsqualität, Mobilität und Energie, die es zu nutzen gilt (Richtplankapitel H 7 > Strategie 7.6). Gemeinden können auch bei den gemeindeeigenen Bauten, Anlagen und Freiräumen eine Vorbildfunktion einnehmen (Richtplankapitel H 7 > Strategie 7.7). Sie verfügen über vielfältige Möglichkeiten, Vorgaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der allgemeinen Nutzungsplanung zu verankern:

Klimaschutz

Hinsichtlich Klimaschutz stehen in der allgemeinen Nutzungsplanung das Fördern von ressourcenschonenden, energieeffizienten und CO2-armen Bauten und Anlagen, der Ausbau von lokal oder regional erzeugter Energie aus erneuerbaren Quellen, das Ermöglichen einer emissionsarmen Mobilität sowie die Abstimmung von Siedlung und Verkehr mittels kurzen Wegen im Fokus (Richtplankapitel H 7 > Strategien 7.1 und 7.3). Die dazugehörigen Handlungsmöglichkeiten sind in den Modulen Mobilität und Energie aufgeführt.

Ergänzend zu einer energieeffizienten Bauweise kann mit einer klimabewussten Freiraumgestaltung ein positiver Effekt auf das Innenraumklima erzielt und damit der Energiebedarf (Heizen/Kühlen) vermindert werden. So reduziert beispielsweise die Beschattung von Gebäuden durch Bäume, Fassadenbegrünung oder technische Massnahmen am Gebäude die sommerliche Sonneneinstrahlung. Begrünte Dächer mit einer Substrathöhe ab 12 cm tragen erwiesenermassen zur Wärmedämmung bei. Die Substrathöhe wirkt sich zudem positiv auf den Wasserrückhalt aus und ermöglicht eine artenreiche und ökologisch wertvolle Begrünung. Auch eine Kombination mit Solaranlagen ist möglich und sinnvoll (siehe Modul Energie sowie Publikation Dachbegrünung und Solarenergieanlagen). Eine frühzeitige Abstimmung mit weiteren Belangen wie begehbare Aussenbereiche und gute Einpassung ins Ortsbild ist wichtig.

Bauen ist ein ressourcenintensiver Vorgang. Neben dem Verbrauch von Primärrohstoffen wie Kies steckt auch viel graue Energie in der Rohstoffgewinnung sowie in der Herstellung, der Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung von Baustoffen. Mit einem sparsamen Ressourceneinsatz, der Weiterentwicklung beziehungsweise des Erhalts und der Umnutzung des vorhandenen Gebäudebestandes sowie der Verwendung von rezyklierten oder CO₂-neutralen Baumaterialien kann ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz zeigt, wie hochwertig, nachhaltig und durchdacht gebaut werden kann.

Klimaanpassung

In der allgemeinen Nutzungsplanung kann mit gezielten Vorgaben zur klimaangepassten Gestaltung von Bauten, Strassen und Freiräumen den negativen Folgen des Klimawandels begegnet werden. Gemäss § 4 Abs. 1 lit. d BauV sind Massnahmen zur lokalen Hitzeminderung aufzuzeigen. Zudem empfiehlt sich, das Thema Starkniederschlag und Oberflächenabfluss zu berücksichtigen (Richtplankapitel H 7 > Strategie 7.4; siehe Modul Umwelt). Dabei können vielfältige Synergien mit der Freiraum- und Erholungsqualität (siehe Modul Siedlungsqualität) sowie der Biodiversitätsförderung (siehe Modul Natur und Naturschutz) genutzt werden.

Bei der Hitzeminderung im Siedlungsgebiet gilt es, die Tag- und Nachtsituation differenziert zu betrachten und zu behandeln. Am Tag ist insbesondere in stark frequentierten Gebieten wie Ortszentren, öffentlichen Räumen, Freizeitanlagen und Arbeitsplatzgebieten mit hoher Arbeitsplatzdichte sowie in Gebieten mit sensiblen Einrichtungen (Spitäler, Altersheime, Kindergärten, Kita etc.) eine Überhitzung zu vermeiden. In der Nacht ist insbesondere in Wohnquartieren und in Gebieten mit sensiblen Einrichtungen ein angenehmes Klima wichtig. Zu den effektiven Massnahmen gegen die Überhitzung gehören:

  • eine gute Durchlüftung des Siedlungsgebiets durch das Sichern von wichtigen Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftleitbahnen,
  • der Erhalt sowie die Pflanzung von Bäumen mit ausreichendem Wurzelvolumen,
  • ein hoher Grünanteil (Grünflächen und Gebäudebegrünung), bepflanzt mit einer standortgerechten, artenreichen und ökologisch wertvollen Vegetation,
  • eine geringe Versiegelung der Oberflächen,
  • eine möglichst geringe Unterbauung von Grün- und Freiflächen,
  • ein innovatives Regenwassermanagement (Versickern und/oder Rückhalten und Wiederverwenden),
  • offene Wasserflächen sowie
  • das Verwenden von Baumaterialien (Freiraum und Bauten), die wenig Wärme speichern.

Die Kombination der verschiedenen Massnahmen bringt den besten Effekt.

3. Planungsinstrumente

Damit in der Gemeinde eine klimaangepasste Siedlungs- und Freiraumstruktur geschaffen werden kann, sind die klimatischen Anforderungen bei der Erarbeitung von informellen und formellen Planungen stufengerecht zu berücksichtigen. Der Leitfaden Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung zeigt, wie dies gelingt. Mit den Klimakarten Aargau haben die Gemeinden zudem eine planerische Grundlage zur Hand, die den Wärme-Inseleffekt im Siedlungsgebiet, die klimarelevanten Frei- und Grünräume sowie die Kaltluftströmung ausweisen.

In Gemeinden mit einer starken baulichen Entwicklung empfiehlt es sich, diese Grundlagen im Rahmen einer kommunalen Klimastrategie räumlich zu konkretisieren. Eine Klimastrategie zeigt den konkreten Handlungsbedarf bezüglich Klimaanpassung in der Gemeinde möglichst auf Ebene Quartier auf, formuliert Massnahmen und liefert eine Umsetzungsstrategie. Sie kann sowohl bei gemeindeeigenen Planungen, Projekten und im Unterhalt herangezogen als auch für die Beratung von Dritten genutzt werden. Die Klimastrategie dient auch der effizienten Umsetzung des Klimaschutzes auf kommunaler Ebene. Mit dem Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden bietet der Bund eine praxisnahe Anleitung, die aufzeigt, wie die Aspekte Klimaschutz und Klimaanpassung integral angepackt werden können.

Hinsichtlich der Herausforderung zunehmender Starkniederschläge liefert der Bund mit der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss und der Publikation Regenwasser im Siedlungsraum wertvolle Fachgrundlagen.