Hinweise zu Unterstützungsangeboten für betreuende Angehörige
Bitte teilen Sie uns mit, wenn ein Angebot fehlt oder Angaben fehlerhaft erscheinen. Wir prüfen diese gerne.
Informationen und Entlastungsangebote für Menschen die Angehörige, Freunde und Familienmitglieder unterstützen, betreuen oder/und pflegen.
Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote für betreuende Angehörige im Kanton Aargau. Die Anfang 2020 gegründete "Interessengemeinschaft (IG) für betreuende Angehörige" setzt sich für eine koordinierte Unterstützung und zur kommunikativen Bündelung vorhandener Dienstleistungsangebote ein. Unter www.ag.ch/ichhelfe finden betreuende Angehörige im Kanton Aargau passende Entlastungsangebote und weitere Informationen.
Arzttermine organisieren, Essen kochen, ins Spital fahren oder beim Duschen und Anziehen helfen: Alltägliches kann schnell zu einem riesigen Berg von Aufgaben heranwachsen. Die Betreuung von Angehörigen ist für manche befriedigend und eine Selbstverständlichkeit. Doch sie kostet auch Kraft und Zeit.
Im Kanton Aargau gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote für betreuende Angehörige. Vom Fahrdienst über individuelle Beratungsangebote, Tagesstätten oder Angebote im Bereich der finanziellen Unterstützung: Informieren Sie sich, welche Angebote Sie am besten entlasten könnten. So finden Sie mehr Zeit für sich selbst, können Kraft tanken und die Zeit mit Ihren Liebsten erholt geniessen.
Angebote zu Palliative Care (PDF, 3 Seiten, 116 KB)
Ratgeber "Nahe sein bis zuletzt. Ein Ratgeber für (pflegende) Angehörige". Gratis zu bestellen auf www.nahesein.ch
Betreuende Tätigkeiten können finanzielle Ausfälle oder Ausgaben zur Folge haben.
Zuständig für Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen sowie Gemeindezuschüsse ist die Wohnsitzgemeinde. Berechtigt sind Personen mit einer AHV- oder IV-Rente. Informationen dazu gibt es bei der Pro Senectute Aargau beziehungsweise bei der entsprechenden SVA-Beratungsstelle in der jeweiligen Region.
Beratung Pro Senectute Aargau
SVA-Zweigstellen in den Gemeinden
Pflegerische Leistungen zu Hause sind national einheitlich geregelt. Sie bedürfen immer einer ärztlichen Verordnung und einer Bedarfsabklärung durch anerkannte Spitex-Organisationen oder freiberufliche Pflegefachpersonen. Die pflegerischen Leistungen werden durch die obligatorische Krankenversicherung (abzüglich Selbstbehalt, Jahresfranchise sowie der Patientenbeteiligung) und die öffentliche Hand übernommen. Der Kanton Aargau hat sowohl für die stationären Pflegeeinrichtungen als auch für die ambulanten Leistungserbringenden kantonale Tarifordnungen eingeführt. Hier finden Sie Informationen zur ambulanten Pflegefinanzierung.
Entschädigungen
Hauswirtschaftliche Leistungen wie beispielsweise Einkaufen, Haushaltspflege und so weiter, sind grundsätzlich aus privater Hand zu bezahlen. Falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind, können bestimmte Entschädigungen geltend gemacht werden:
Diese können durch Personen mit AHV- oder IV-Rente beantragt werden. Dabei werden insbesondere die Krankheits- und Behinderungskosten vergütet (hauswirtschaftliche Leistungen und die Patientenbeteiligung).
SVA Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Diese können von Personen beantragt werden, die seit mindestens einem Jahr bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen etc. die Hilfe anderer Menschen benötigen. Zuständig dafür ist die kantonale Ausgleichskasse SVA Aargau.
SVA Hilflosenentschädigung zur AHV und IV
Mit dem Assistenzbeitrag können Betroffene, die eine Hilflosenentschädigung beziehen, selber Assistenzpersonen anstellen, welche die notwendige Hilfe erbringen. Die angestellten Personen sind nicht bezugsberechtigt, wenn sie in direkter Linie verwandt sind oder mit der betroffenen Person in einer Partnerschaft leben.
SVA Assistenzbeitrag
Anspruch auf einen Beitrag an Hilfsmittel wie bspw. Lupenbrillen, Rollstühle ohne Motor und Hörgeräte haben Personen, wenn sie Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen.
AHV IV Hilfsmittel
Wer pflegebedürftige Verwandte betreut, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Diese müssen jährlich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Die Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, welche zu einer höheren AHV- oder IV-Rente führen können.
SVA Betreuungsgutschriften
Es können individuelle Beratungen der Krankenkassen zum Thema pflegende Personen wahrgenommen werden. Dabei sind auch Informationen zu Grund- und Zusatzleistungen in der Versicherungspolice zu beachten.
Krankheits- und Behinderungskosten sowie Selbstbehalt der Krankenkassen können von den Steuern abgezogen werden.
Die Betreuung von Angehörigen kann schnell zu einem zeitintensiven Engagement werden und sich über viele Jahre hinziehen. Mit einem Vertrag zwischen den Angehörigen und Ihnen können Anliegen und Ansprüche festgehalten werden. Der Vertrag schafft Klarheit über die Art der Hilfeleistungen und Kosten. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Anliegen.
Die Gemeinden im Kanton Aargau bieten die Möglichkeit einer unentgeltlichen Beratung durch den Aargauischen Anwaltsverband.
Eine kostenlose Beratung, einen Mustervertrag sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle der Pro Senectute Aargau in Ihrem Wohnbezirk.
Recherchen und Abklärungen rund um die Versorgung von betreuungsbedürftigen Angehörigen sind sehr zeitintensiv. Unterstützung finden Sie bei der Sozialberatung der Pro Infirmis Aargau-Solothurn oder der Pro Senectute Aargau.
Mit einer Patientenverfügung können Ihre betreuungsbedürftige Angehörigen regeln, wer bei einem Spitalaufenthalt Auskünfte erhalten soll, wer bei Urteilsunfähigkeit oder Nichtansprechbarkeit über die Behandlung Mitspracherecht hat und welche Massnahmen im medizinischen Notfall erfolgen sollen oder nicht erwünscht sind.
Beratung und Vorlagen (teilweise kostenpflichtig):
Der übliche Weg für eine Unterstützung im Haushalt und in der Pflege führt über die öffentliche Spitex oder über nicht gewinnorientierte Organisationen.
Wenn Sie trotzdem privat eine Lösung finden wollen, gibt es zwei weitere Möglichkeiten: Sie stellen eine Care-Migrantin ein und werden Arbeitgeberin. Oder Sie nutzen die Dienstleistung einer privaten Firma. Die Anstellungsverhältnisse für Care-Migrantinnen sind rechtlich sehr komplex und teilweise nicht klar geregelt. Hier finden Sie weitere Informationen www.careinfo.ch.
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